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Vcterinärpersonale. Ausbildung und Studien.
Plan für die tierärztlichen Studien.
A. Lehrplan für Thierärzte.
§. 1. An dem Militär-Thierarznei-Institute werden Studirende durch Er-theilung des Unterrichtes in der gesammten theoretischen und praktischen Vete-rinärkunde zu Thierärzten herangebildet.
§. 2. Wer in den thierärztlichen Curs aufgenommen werden will, hat sicheiner Aufnahmsprüfüng im Militär-Thierarznei-Institute zu unterziehen: derNachweis der absolvirten sechsten Gymnasialclasse oder der absolvirten sechstenClasse der Realschule ersetzt die Aufnahmsprüfung.*)
Die Aufnahmsprüfung hat sich auf folgende Gegenstände zu erstrecken:deutsche Sprache und Aufsatzlehre, Physik, Chemie, Naturgeschichte, Geographie,Geschichte und Algebra.
Der Umfang, in welchem die Kenntniss der angeführten Gegenstände er-forderlich ist, wird in nachfolgender Weise festgestellt:
Deutsche Sprache in dem Umfange, dass eine nach Styl und Orthographievollkommen gute schriftliche Ausarbeitung über einen naturhistorischen Gegen-stand geliefert wird;
Physik insoweit, dass die Naturerscheinungen und die wichtigsten auf dastägliche Leben sich beziehenden technischen Apparate nach ihren Grundsätzenerklärt werden können;
Chemie in der Ausdehnung, dass die wichtigeren einfachen Stoffe undihre organischen Verbindungen auseinandergesetzt werden können;
in der Naturgeschichte ist die übersichtliche Kenntniss der drei Natur-reiche nach ihren Hauptabtheilungen nachzuweisen;
in der Geographie wird die Kenntniss der physikalischen Geographie über-haupt, ferner die Kenntniss der klimatischen und geographischen Verhältnisseder fünf Welttheile im Allgemeinen, die Kenntniss von Mittel-Europa undOesterreich im Besonderen gefordert;
in der Geschichte ist die Kenntniss der vorzüglichsten Weltbegebenheitenüberhaupt, sowie der wichtigeren Begebenheiten in der österreichischen Monar-chie im Besonderen erforderlich ;
die Kenntniss der Algebra hat sich bis zur Auflösung von Gleichungenmit zwei Unbekannten zu erstrecken.
Die Aufnahmsprüfung findet alljährlich in der ersten Woche des MonatesOctober durch eine vom k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht zusammen-gesetzte Commission statt, welche aus drei Professoren des Militär-Thierarznei-
welche an diesem Unterrichte thcilnehmen wollten, die 3. Classe einer Hauptschule mitErfolg- zurückgelegt haben oder sich mit einem im Wege des Privatstudiums erworbenenZeugnisse einer Hauptschule über die mit Erfolg abgelegte Prüfung aus der 3. Normal-classe ausweisen. Diese Thierärzte wurden als „sogenannte Gemeindethierärzte"bezeichnet. (Tiroler Gub. Decr. vom 11. Juni 1845, Z. 12912, Pr.-G. S. 32. Bd., Nr. 65.)
*) Zufolge Kundmachung des k. k. Ministeriums für Cultus und Unter-richt vom 25. April 1886, K.-G.-Bl. Nr. 69, wurde mit Ällh. EntSchliessung vom 12.März 1886, die im §. 2 dieses Studienplanes vorgeschriebene Aufnahmsprüfung für den Ein-tritt von Civilschülern in den thierärztlichen Curs vom Studienjahre 1886/87 an aufgehobenund angeordnet, dass die Aufnahme nur gegen den Nachweis der absolvirten 6. Gymnasial-oder Eealsehulclasse stattfinde.
Für die Aufnahme von Militär-Curschmieden in diesen Curs wurde hingegen die Auf-nahmsprüfung wie bisher beibehalten.