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Veterinärpersonale. Ausbildung und Studien.
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C. Das Veterinärpersonale.
1. Ausbildung und Studien.
Die Vorschriften über die Ausbildung der Thierärzte haben im Laufe der Jahre mehr-fache Wandlungen erfahren. Das k. k. Thierarznei-Institut in Wien wurde errichtet „um demLande überhaupt taugliche Beschlagschmiede, geschickte Pferdekenner, brauchbare Pferde-ärzte; der Landwirtschaft gute Viehzüchter, dem Staate wohlunterrichtete Vieh- und Fleisch-beschauer, wissenschaftliche und praktisch geübte Thierärzte, mit allen n'öthigen ärztlichen-polizeilichen Massregeln gegen verheerende Seuchen wohl vertraute Physiker zu geben."
Gemäss Hof-Decret vom 16. Juni 1822 Z. 16398, konnte in den deutschen Pro-vinzen die Befugniss zur thierärztlichen Praxis im ganzen Umfange des Wortes nur den-jenigen Individuen ertheilt worden, welche den 2jährigen Unterrieht am Wiener Thierarznei-Institute vollständig zurückgelegt hatten und sich mit dem vorgeschriebenen Diplome aus-zuweisen im Stande waren. Der Lehrcurs für eigentliche Thierärzte, war nur für approbirteAerzte und Wundärzte bestimmt. Die Approbirten leisteten die Angelobung des Eides fürThierärzte, erhielten ein Diplom und das Eecht zur Führung des Titels „Magister derThierheilkunde."
Individuen, welche weder Aerzte noch Wundärzte waren, des Lesens und Schreibenskundige Schmiede, welche schon durch einige Jahre als Schmiede verwendet worden waren,wurden zu Curschmieden herangebildet. Nach Vollendung des zweijährigen Lehrcurses,in welchem sie sämmtliche auf die Pferdearzneikunde bezüglichen Gegenstände hören, undin den Schul- und Jahresprüfungen guten Erfolg nachweisen mussten, erhielten sie ein Ab*solutorium, in welchem von jedem Jahrgange der Fortgangscalcul in den Lehrzweigen an-gemerkt und am Ende beigefügt wurde, dass der betreffende Schüler verdiene, als vorzüg-licher oder als guter oder als tauglicher Cur sehmied erklärt zu werden.
Individuen, welche das Schmiedehandwerk gehörig erlernt, wenigstens durch zweiJahre bei Schmiedmeistern in den Werkstätten als Gesellen gedient hatten und sich übergenügende Kenntniss des Lesens und Schreibens ausweisen konnten, wurden zum Lehrcursefür gemeine Schmiede zugelassen und als Routiniers praktisch über die Behandlung derkranken Pferde ausgebildet.*)
Für die südlichen Provinzen wurden in der Ve t erin är schul e zu M a i 1 an d**, welcheeinen integrirenden Theil der medizinischen Facultät in Pavia bildete, gleich wie am WienerThierarznei-Institute gemeine Schmiede, Eossärzte (Curschmiede) und eigent-liche Thierärzte gebildet. Jene, welche Eossärzte werden wollten, aber nicht gelernteSchmiede waren, mussten sich als ausserordentliche Schüler durch ein Jahr im Hufbeschlagüben. Eigentliche Thierärzte (Dottori in zoojatria) konnten nach Absolvirung des gesammtenthierärztlichen Studiums nur Aerzte oder Wundärzte werden.
Im Jahre 1852 wurde das Wiener Thierarznei-Institut dem Kriegsministerium unter-geordnet und wurden nach dem im Jahre ls59 erlassenen Lehrplane nur mehr „theoretischund praktisch unterrichtete Thierärzte" einer Kategorie ausgebildet. ZurAufnahme war dasAlter von nicht unter 17 und nicht über 24 Jahren, sowie der Nachweis des mit Erfolg ab-solvirten Untergymnasiums oder einer Unterrealschule erfordert. Das Studium dauerte 6Semester, für Aerzte und Wundärzte 4 Semester. Mit dem Diplome wurde das Eecht, dieThierheilkunde in sämmtlichen Ländern des Kaiserstaates auszuüben, erworben.
Gegenwärtig erfolgt die Ausbildung der Therärzte nach den Bestimmungen der
Kunclmacliuiijj des Ministeriums für Cultus und Unterricht
vom 12. Juli 1871,
E.-G.-Bl. Nr. 97,
betreffend den, von dein k. und k. Reichs-Kriegsministerium im Einver-nehmen mit dem Ministerium für Cultus und Unterricht motlificirten Planfür das thierärztliche Studium.
Der, von dem k. und k. Eeichs-Kriegsmmisterium im Einvernehmen mitdem k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht, modilicirte Elan für das thier-ärztliche Studium wird im Nachstehenden kundaemacht.
*) Die hinsichtlich der Prüfung über den Hufbeschlag bestehenden Vorschriften s. imAbschnitte „Gewerbe" im II. Bnd.
**) Mit Allh. Genehmigung wurden an den Thierarzneischulen in Wien und in MailandThierärzte ausgebildet, welche nicht zugleich Wundärzte waren (Tiroler Pr.-G. S., 28. Bd.S. 563) und mussten gemäss Stud, Hofcom. Decr. vom 30. September 1841, Z. 8212, Jene,