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2 (1892)
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165
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Keratinum.

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ob durch salzsaure Pepsinlösung etwas gelöst wurde, bedarf es einer gewichts-analytischen Feststellung des Verdampfungsrückstandes des Filtrates. Von dembei 100° getrockneten Rückstände ist die Menge des angewendeten Pepsins inAbzug zu bringen.

100 Th. Keratin dürfen beim Verbrennen nicht mehr als 1 Th. (=1%)Asche hinterlassen.

1 Theil Keratin hinterlasse nach 24 stündigem Digeriren (bei 3540°)mit 15 Th. Essigsäure oder mit 15 Th. Ammoniakflüssigkeit nicht mehr als 3%unlöslichen Rückstand 1 ).

Zur Herstellung derKeratinlösungen löst man das oben erhaltene Keratinentweder in Eisessig oder Ammoniak event. unter massigem Erwärmen auf, lässtdie Lösung einige Zeit absetzen und giesst sie dann klar ab oder filtrirt siedurch Glaswolle. Am zweckmässigsten wird je eine essigsaure und eine ammo-niakalische Lösung vorräthig zu halten sein.

Ammoniakalische Keratinlösung: 7 Th. Keratin werden durch Digeriren,event. unter massigem Erwärmen in einer Mischung von je 50 Th. Liquor Ammoniicaustici und 50 Th. Spiritus dilutus gelöst.

Essigsaure Keratinlösung: 7 Th. Keratin werden in 100 Th. Acidumaceticum durch Digeriren event. unter schwachem Erwärmen gelöst.

Mit diesen Lösungen sind die zu keratinirenden Pillen zu überziehen. Obdas verwendete Keratin brauchbar war, lässt sich durch den unten angegebenenVersuch mit Schwefelcalciumpillen feststellen.

Keratiniren von Pillen. Dem Ueberziehen der Pillen mit einer Keratinschichtlag, wie schon erwähnt, die Erwägung zu Grunde, dieselben mit einer Hülle (einemPanzer) zu umgeben, welche ihre Auflösung durch den sauren Magensaft verhindernsollte. Theoretisch betrachtet muss ein von seinen im Magensaft löslichen Bestand-theilen befreites Keratin sich hierzu vortrefflich eignen. Praktisch aber sind nochmanche Schwierigkeiten zu beseitigen. Pillen, welche nach der gewöhnlichen Methode,mit dem üblichen Wasserzusatz bereitet sind, trocknen nach und nach etwas aus, derKeratinpanzer schrumpft, bekommt Risse. Andererseits muss in Betracht gezogen werden,dass die Keratinhülle Feuchtigkeit durch sich hindurch diffundiren lässt, so dass, fallsdie Masse Pflanzenpulver oder andere quellbare Substanzen enthält, die Continuitätdes Keratinüberzuges durch Quellung der Masse aufgehoben wird. Es haben sich in-folge dessen in der Praxis nachstehende Grundsätze herausgebildet:

Zur Bildung der Pillenmassen vermeidet man die Verwendung von Wasseroder wässerigen Substanzen, bedient sich hierzu vielmehr eines geschmolzenen Gemischesvon 1 Th. Cera flava und 10 Th. Sebum oder Ol. Cacao. Zusätze von pflanzlichen oderquellungsfähigen Substanzen sind nach Möglichkeit auszuschliossen, dagegen lassen sichals Constituens Kaolin, Bolus, Kohlepulver verwenden. Hat man mit Hülfe derFettmischung und einer der angegebenen Substanzen das Medicament in Form vonPillen gebracht, so werden dieselben mit einer Hülle von Fett überzogen, indem mansie in geschmolzene Cacaobutter taucht, hierauf werden sie, um ihnen ein gefälligeresAeussere zu verleihen, in Graphitpulver gerollt und schliesslich mit einem Keratinüberzugeversehen. Die letztere Operation geschieht in der Weise, dass man die Pillen mit derfür sie geeigneten (s. unten) Keratinlösung befeuchtet und sodann in fortwährender Be-wegung erhält, bis das Lösungsmittel verdunstet ist. Das Befeuchten muss so oft (biszu 10 Malen) geschehen, bis der Ueberzug erfahrungsmässig stark genug ist. Die Pillenhierbei auf Nadeln aufzuspiessen, ist unzulässig, da der Ueberzug auch nicht die ge-ringste Lücke haben darf.

Flüssigkeiten nicht wässeriger Natur können durch Zusammenschmelzen mit Wachsmit oder ohne Fettzusatz zur Pillenmasse geformt werden, wässerige Flüssigkeiten oderdünnflüssige Extrakte werden mit Gummipulver oder Traganth verdickt und dann mitmöglichst wenig quellbaren Pflanzenpulvern zur Masso verarbeitet. Unter Umständenlässt sich auch eine beträchtliche Menge der eben angegebenen Fettmischung unter dieMasse verarbeiten. Indessen lassen sich ganz allgemein gültige Vorschriften nicht auf-stellen. Jeder Praktiker wird nach den erörterten allgemeinen Gesichtspunkten das

') Die Fassung des Arzneibuches, nach welcher eigentlich 100 Th. Keratin, mit15 Th. Essigsäure digerirt, in Lösung gehen sollten, ist entschieden unzutreffend. Diehier gegebene Interpretation dürfte der beabsichtigten Fassung entsprechen.