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2 (1892)
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132
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132

Kalium carbonicum.

In der Rothglühhitze schmilzt es, in der Weissglühhitze verdampft es, jedochgiebt es seine Kohlensäure bei den uns bekannten Temperaturen nicht ab; istalso in diesem Sinne glühbeständig. Mit Säuren übergössen, braust es stark auf.Es erhält wasserfrei die Formel K 3 C0 3 . Mol .-Gew. 138.

Fügt man zur wässerigen Lösung von Kaliumcarbonat allmählich die zurNeutralisation gerade nothwendige Menge von Säure, so lässt es sich beobachten,dass das Entweichen von Kohlensäure erst dann beginnt, wenn die Hälfte, derSäure zugesetzt ist. Dies beruht darauf, dass bei geschickt geleitetem Säurezusatzzunächst Kaliumbicarbonat gebildet wird und erst dieses bei seiner weiterenZersetzung Kohlensäure abgiebt. — Dass sich beim Uebersättigen der Lösungendes Kaliumcarbonat.es mit "Weinsäure schwerlösliches Kaliumbitartrat ausscheidet,bedarf keiner weiteren Erläuterung.

Volumgewicht

und Gehalt der Lösungen

von Ka

iumcarbona

t bei

15° (G

erlach).

Proc.

Prot-.

Vol.-Gew.

Vol.-Gew.

Vol.-Gew.

Vol.-Gew.

Vol.-Gew.

K 2 co 3

K 2 OOj

K 2 C0 3

K 2 C0 3

Kj CO;,

K 2 C0 3

1,00914

1

1,09278

10

1,18265

19

1,27893

28

1,38279

37

1,49314

46

1,01829

2

1,10258

11

1,19286

20

1,28999

29

1,39476

38

1,50588

47

1,02743

3

1,11238

12

1,20344

21

1,30105

30

1,40673

39

1,51861

48

1,03658

4

1,12219

13

1,21402

22

1,31261

31

1,41870

40

1.53135

49

1,01572

5

1,13199 14

1,22459

23

1,32417

32

1,43104

41

1,54408

50

1,05513

6

1,14179

15

1,23517

24

1,33573

33

1,44338

42

1,55728

51

1,06454

7

1,15200

16

1,24575

25

1,34729

34

1,45573

43

1,57048

52

1,07396

8

1,16222

17

1,25681

26

1,35885

35

1,46807

44

1,57079

52,024

1,08337

9

1,17243

18

1,26787

27

1,37082

36

1,48041

45

Prüfung. Nach den Anforderungen des Arzneibuches soll das Kalium-carbonat- frei sein 1. von Natriumcarbonat, 2. von Eisen und Zink, 3. von Sulfitund Thiosulfat, Schwefelkalium, 4. Kaliumcyanid, 5. Nitrat und Nitrit, 6. Zink,Kupfer, Blei, 7. Sulfat, 8. von Chlorid soll es ferner fast frei sein, 9. desgl. vonEisen, 10. der Kaliumcarbonatgehalt soll mindestens 95 Proc. betragen.

1. Eine kleine Menge mit dem angefeuchteten Platindraht aufgenommen,soll die nicht leuchtende Flamme nicht andauernd gelb färben. Der Schwer-punkt ist hier darauf zu legen, dass die Flamme „nicht andauernd" gelbgefärbt werden darf, da Spuren von Natriumcarbonat in jedem Kaliumcarbonatvorkommen und schon genügen, um die Flamme sehr intensiv gelb zu färben.

2. Die wässerige Lösung (1=20) darf durch Schwefelwasserstoffwassernicht verändert werden. Ein schwarzer Niederschlag könnte von Eisen, einweisser Niederschlag von Zink herrühren.

3. Giesst man 0,5 cem der 5proc. Lösung in 5 cem Silbernitratlösung ein,so muss ein gelblichweisser Niederschlag von Silbercarbonat entstehen.(Bei Gegenwart von Kaliumbicarbonat würde der Niederschlag rein weiss aus-fallen.) Dieser gelblichweisse Niederschlag darf beim Erhitzen nicht dunkler(grau, bräunlich bis schwarz) gefärbt werden, andernfalls enthält das Salz Spurenvon Sulfiten, Thiosulfaten oder Sulfiden.

4. Giebt man in ein Probirrohr einige Körnchen kryst. Ferrosulfat, löstdieselben in einigen Tropfen Wasser, giebt nun 4 bis 5 cem der öproc. Kalium-carbonatlösung, hierauf 5 bis 6 Tropfen Ferrichloridlösung und alsdann bis zumUeberschuss nach und nach Salzsäure hinzu, so tritt entweder bald oder nacheiniger Zeit eine blaue Färbung ein, je nachdem eine Verunreinigung mit vieloder wenig Kaliumcyanid vorliegt.

5. Circa 0,5 gr des Salzes, mit 2 cem verdünnter Schwefelsäureallmählich versetzt, giebt eine Lösung, welche mit 2 cem conc. Schwefel-säure zu mischen und dann mit 1 cem Ferrosu lfatlösung zu überschichten ist.Es darf nun jene braune, auf Nitrat und Nitrit hinweisende Zone nicht eintreten.