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Kalium carbonicum.
In der Rothglühhitze schmilzt es, in der Weissglühhitze verdampft es, jedochgiebt es seine Kohlensäure bei den uns bekannten Temperaturen nicht ab; istalso in diesem Sinne glühbeständig. Mit Säuren übergössen, braust es stark auf.Es erhält wasserfrei die Formel K 3 C0 3 . Mol .-Gew. 138.
Fügt man zur wässerigen Lösung von Kaliumcarbonat allmählich die zurNeutralisation gerade nothwendige Menge von Säure, so lässt es sich beobachten,dass das Entweichen von Kohlensäure erst dann beginnt, wenn die Hälfte, derSäure zugesetzt ist. Dies beruht darauf, dass bei geschickt geleitetem Säurezusatzzunächst Kaliumbicarbonat gebildet wird und erst dieses bei seiner weiterenZersetzung Kohlensäure abgiebt. — Dass sich beim Uebersättigen der Lösungendes Kaliumcarbonat.es mit "Weinsäure schwerlösliches Kaliumbitartrat ausscheidet,bedarf keiner weiteren Erläuterung.
Volumgewicht
und Gehalt der Lösungen
von Ka
iumcarbona
t bei
15° (G
erlach).
Proc.
Prot-.
Vol.-Gew.
Vol.-Gew.
Vol.-Gew.
Vol.-Gew.
Vol.-Gew.
K 2 co 3
K 2 OOj
K 2 C0 3
K 2 C0 3
Kj CO;,
K 2 C0 3
1,00914
1
1,09278
10
1,18265
19
1,27893
28
1,38279
37
1,49314
46
1,01829
2
1,10258
11
1,19286
20
1,28999
29
1,39476
38
1,50588
47
1,02743
3
1,11238
12
1,20344
21
1,30105
30
1,40673
39
1,51861
48
1,03658
4
1,12219
13
1,21402
22
1,31261
31
1,41870
40
1.53135
49
1,01572
5
1,13199 14
1,22459
23
1,32417
32
1,43104
41
1,54408
50
1,05513
6
1,14179
15
1,23517
24
1,33573
33
1,44338
42
1,55728
51
1,06454
7
1,15200
16
1,24575
25
1,34729
34
1,45573
43
1,57048
52
1,07396
8
1,16222
17
1,25681
26
1,35885
35
1,46807
44
1,57079
52,024
1,08337
9
1,17243
18
1,26787
27
1,37082
36
1,48041
45
Prüfung. Nach den Anforderungen des Arzneibuches soll das Kalium-carbonat- frei sein 1. von Natriumcarbonat, 2. von Eisen und Zink, 3. von Sulfitund Thiosulfat, Schwefelkalium, 4. Kaliumcyanid, 5. Nitrat und Nitrit, 6. Zink,Kupfer, Blei, 7. Sulfat, 8. von Chlorid soll es ferner fast frei sein, 9. desgl. vonEisen, 10. der Kaliumcarbonatgehalt soll mindestens 95 Proc. betragen.
1. Eine kleine Menge mit dem angefeuchteten Platindraht aufgenommen,soll die nicht leuchtende Flamme nicht andauernd gelb färben. Der Schwer-punkt ist hier darauf zu legen, dass die Flamme „nicht andauernd" gelbgefärbt werden darf, da Spuren von Natriumcarbonat in jedem Kaliumcarbonatvorkommen und schon genügen, um die Flamme sehr intensiv gelb zu färben.
2. Die wässerige Lösung (1=20) darf durch Schwefelwasserstoffwassernicht verändert werden. Ein schwarzer Niederschlag könnte von Eisen, einweisser Niederschlag von Zink herrühren.
3. Giesst man 0,5 cem der 5proc. Lösung in 5 cem Silbernitratlösung ein,so muss ein gelblichweisser Niederschlag von Silbercarbonat entstehen.(Bei Gegenwart von Kaliumbicarbonat würde der Niederschlag rein weiss aus-fallen.) Dieser gelblichweisse Niederschlag darf beim Erhitzen nicht dunkler(grau, bräunlich bis schwarz) gefärbt werden, andernfalls enthält das Salz Spurenvon Sulfiten, Thiosulfaten oder Sulfiden.
4. Giebt man in ein Probirrohr einige Körnchen kryst. Ferrosulfat, löstdieselben in einigen Tropfen Wasser, giebt nun 4 bis 5 cem der öproc. Kalium-carbonatlösung, hierauf 5 bis 6 Tropfen Ferrichloridlösung und alsdann bis zumUeberschuss nach und nach Salzsäure hinzu, so tritt entweder bald oder nacheiniger Zeit eine blaue Färbung ein, je nachdem eine Verunreinigung mit vieloder wenig Kaliumcyanid vorliegt.
5. Circa 0,5 gr des Salzes, mit 2 cem verdünnter Schwefelsäureallmählich versetzt, giebt eine Lösung, welche mit 2 cem conc. Schwefel-säure zu mischen und dann mit 1 cem Ferrosu lfatlösung zu überschichten ist.Es darf nun jene braune, auf Nitrat und Nitrit hinweisende Zone nicht eintreten.