Druckschrift 
Nachtrag (1908)
Entstehung
Seite
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Gesetzentwurf betr. den Geheimmittelverkehr.

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Weise oder unrichtig führen oder verheimlichen oder vernichtenoder der zuständigen Behörde auf deren Verlangen nicht vorlegen.

§ 14. Welche Behörde in jedem Bundesstaat unter der BezeichnungPolizeibehörde zu verstehen ist, wird von der Zentralbehörde des Bundes-staats bekannt gemacht.

§ 15. Die landesrechtlichen Vorschriften, welche die Ausübung derHeilkunde durch nicht approbierte Personen, sowie die Ankündigung undAnpreisung von Mitteln, Gegenständen und Verfahren der in diesem Ge-setze bezeichneten Art betreffen, werden aufgehoben.

§ 16. Dieses Gesetz tritt am in Kraft.

Nachwort.

Als ich vor vier Jahren die erste und bisher einzige Be-arbeitung der gesetzlichen Bestimmungen über den Geheimmittel-verkehr und die Ankündigung von Heilmitteln der Öffent-lichkeit übergab, schloß ich das Geleitwort des Büchleins mitdem Ausdrucke der Hoffnung, daß der von allen Beteiligtenempfundene Wunsch nach reichsgesetzlicher Regelung der ganzenMaterie doch noch einmal in Erfüllung gehen möge. Heute, wodie noch immer nach dem alten Prinzip flott weiter arbeitendeMaschine der Gesetzgebung die Herausgabe eines Nachtrags zujener Sammlung erforderlich gemacht hat, ist mir die Freudevergönnt, in denselben bereits denvorläufigen Entwurfeines Gesetzes, betreffend die Ausübung der Heilkundedurch nichtapprobierte Personen und den Geheim-mittelverkehr aufnehmen und damit zeigen zu können, daßder erste und wichtigste Schritt auf dem Wege zur Erreichungdes gekennzeichneten Zieles bereits getan ist. Eine Kritik desneuen Entwurfs liegt außerhalb der Aufgabe dieses Buches.Wer sich für eine solche interessiert, sei auf die Nummern 14und 15 der Pharmazeutischen Zeitung 1908 verwiesen. Ichmöchte aber nicht unterlassen, auch an dieser Stelle meiner auf-richtigen Genugtuung über das Erscheinen dieses EntwurfsAusdruck zu geben. Ist doch die Annahme begründet, daßgerade die aktenmäßige Darstellung des jetzt geltenden Rechtsund seiner Auslegung durch die deutschen Gerichte, die denInhalt meines Buches^bildete, die letzten Zweifel an der Un-möglichkeit der Aufrechterhaltung des bisherigen Rechtszustandesbeseitigt hat.