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7 2* Nachwort.
Die Vorzüge des neuen Gesetzentwurfs liegen nicht nur aufformalem Gebiete in der beabsichtigten Schaffung einer einheit-lichen Rechtsordnung im ganzen Reiche, auch in materiell-recht-licher Beziehung wird man sowohl den Grundgedanken, auf diesich der Entwurf aufbaut, wie auch den meisten der das Geheim-mittelwesen und die Ankündigungsfrage betreffenden Einzel-bestimmungen das Zeugnis erteilen können, daß sie eine glück-liche Lösung des durch die Fehler der Vergangenheit etwasschwierig gewordenen Problems darbieten. Nur an wenigen Stellenfinden sich gewisse Durchbrechungen des Prinzips, die dieRechtslage unnötig von neuem zu verwickeln drohen, oder zeigensich noch einzelne Lücken und Unstimmigkeiten, deren Beseitigungnötig sein wird, um die beabsichtigte Rechtssicherheit und-einheit zu erreichen. Werden diese kleinen Mängel und Un-ebenheiten in entsprechender Weise ausgeglichen, dann darf manvon dem Entwurf wohl erwarten, daß er mit seinem Inkraft-treten nicht nur ein einheitliches, sondern auch ein gutes Rechtauf dem von der Gesetzgebung bisher etwas stark zerzaustenGebiete schaffen wird.
Bis dieser Augenblick gekommen ist, werden freilich nocheinige Jahre dahin gehen, und so schien es zweckmäßig, die seitHerausgabe meines Buches wieder in großer Zahl ergangenenneuen Verordnungen, die in erster Reihe durch die Erweiterungder Geheimmittellisten im vorigen Jahre veranlaßt worden sind,sowie die Fortschritte der Rechtsprechung in vorliegendem Nach-trage zusammenzufassen, um damit wieder eine dem gegenwärtigenStand der Dinge entsprechende Übersicht über die Rechtslagezu ermöglichen.
Berlin, März 1908.
Urban.
Druck von E. Buchbinder in Keu-Kuppin.