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Nachtrag (1908)
Entstehung
Seite
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Übersicht über die Ankündigungsverbote.

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Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Reuß j. L., Schaum-burg-Lippe, Lippe, Lübeck und Bremen.

4. Die Ankündigung von Geheimmitteln gegen Pflanzen-krankheiten:

in Preußen mit Ausnahme von Pommern und Holienzollern,ferner in Sachsen, Braunschweig, Sachsen-Meiningen,Sachsen-Altenburg, Sachsen Coburg-Gotha, Anhalt, Waldeck,Reuß ä. L., Reuß j. L., Schaumburg-Lippe, Lippe und Lübeck.

5. Die Ankündigung von Geheim mittein allgemein:

in den preußischen Provinzen Sachsen und Hessen-Nassau,ferner in Hamburg und Elsaß-Lothringen.

6. Die Ankündigung der dem freien Verkehr entzogenen Arz-neimittel:

in den preußischen Provinzen Westpreußen, Brandenburg-Berlin, Sachsen, Hessen-Nassau und den RegierungsbezirkenStettin, Breslau, Oppeln, Düsseldorf, Coblenz und Sig-maringen, ferner in Baden.

7. Die Ankündigung von Reklamemitteln:

in den preußischen Regierungsbezirken Frankfurt a. 0.,Stettin, Merseburg, Cassel, Coblenz und Sigmaringen.

8. Die Ankündigung aller Arzneimittel durch Apotheker:

in Württemberg, Braunschweig und Bremen (hier nur Ge-heimmittel und Spezialitäten).

9. Die Ankündigung des Audiphon Bernards, der Volta-mittel, von Dr. Sandens Elektrischem Gürtel, desElektrovitalizers und von Wöhrles Bruchheilmittel:

in Württemberg.

10. Anzeigen von nicht approbierten Personen, welche dieHeilkunde gewerbsmäßig ausüben, sofern sie über Vorbildung,Befähigung oder Erfolge dieser Personen zu täuschen geeignetsind oder prahlerische Versprechungen enthalten:

in Preußen mit Ausnahme des Regierungsbezirks Stettin,ferner in Sachsen, im hessischen Kreise Darmstadt, imGroßherzogtum Oldenburg, in Anhalt, Waldeck, Reußj. L.,Schaumburg-Lippe, Lübeck, Bremen, Hamburg, Elsaß-Lothringen; noch etwas erweitert in Baden.

11. Die Ankündigung von Gegenständen, Vorrichtungen,Metliöden od er Mitteln, welche zur Verhütung, Linderungoder Heilung von Menschen- oder Tierkrankheiten bestimmtsind, wenn

a) den Gegenständen, Vorrichtungen, Methoden oder Mittelnbesondere, über ihren wahren Wert hinausgehendeWirkungen beigelegt werden oder das Publikum durch