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Nachtrag (1908)
Entstehung
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II. Erläuterung- der Rechtslage

1. Übersicht über die Ankündigungsverbote.

Durch die zahlreichen Änderungen, Ergänzungen und Er-weiterungen, welche die im deutschen Reiche bestehenden ein-zelnen Ankündigungsverordnungen in den letzten vier Jahrenerfahren haben, ist die Rechtslage auf diesem Gebiete noch vielverwickelter geworden, als sie im Jahre 1904 war. Nicht nurdie Zahl der nebeneinander bestehenden Verordnungen ist er-heblich auf über 200 gestiegen, sondern es weisen auchhäufiger wie früher die zu der gleichen Gruppe gehörenden An-kündigungsverbote in den verschiedenen Ländern und Bezirkenunter sich selbst Unterschiede auf, die teilweise so erheblichsind, daß eine einheitliche Rubrizierung dieser Verordnungenschwierig wird. Eine Übersicht über die gegenwärtig im deutschenReiche geltenden Bestimmungen hinsichtlich der Ankündigungvon Geheimmitteln, Arzneimitteln und Heilmethoden und überderen Geltungsbereich läßt sich daher nur ganz allgemein geben.

Unter dieser Voraussetzung zeigt sich folgendes Bild. Es sindverboten:

1. Die Ankündigung der 153 in den beiden Geheimmittellistenangeführten Geheimmittel und ähnlichen Arznei-mittel (s. Seite 6* bis 11*):

im ganzen deutschen Reiche mit Ausnahme der preußischenProvinz Hessen-Nassau, sowie von Baden und Hessen.

2. Die Ankündigung von Geheimmitteln gegen mensch-liche Krankheiten:

in Hessen mit Ausnahme des Kreises Gießen, in Anhalt,Schaumburg-Lippe, Lippe und Bremen.

3. Die Ankündigung von Geheimmitteln gegen tierischeKrankheiten:

in den preußischen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen,Brandenburg-Berlin, Pommern, Schlesien, Sachsen, West-falen und Rheinprovinz, ferner im Großherzogtum Olden-burg, in Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-