Druckschrift 
Nachtrag (1908)
Entstehung
Seite
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Schaumburg-Lippe, Lippe.

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§ 6. Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Oktober d. J. inKraft an Stelle unserer den gleichen Gegenstand betreffenden Verordnungvom 7. August 1903.

148a. Min.V. betr. Ausübung der Heilkunde durch nichtapprobierte Personen vom 11. Juli 1905.

(§§ 1 6 behandeln die Meldepflicht, Anmeldung bestimmter Krank-heitsfälle und Buchführung nicht approbierter Heilkünstler.)

§ 7. Öffentliche Anzeigen von in Deutschland nicht approbiertenPersonen, welche die Heilkunde gewerbsmäßig ausüben, sind verboten, so-fern sie über Vorbildung, Befähigung oder Erfolge dieser Personen zutäuschen geeignet sind oder prahlerische Versprechungen enthalten.

§ 8. Die öffentliche Ankündigung von Gegenständen, Vorrichtungen,Methoden oder Mitteln, welche zur Verhütung, Linderung oder Heilungvon Menschen- und Tierkrankheiten bestimmt sind, ist verboten, wenndieselben:

1. als mit besonderen, über ihren wahren Wert hinausgehenden Eigen-schaften behaftet oder auf eine sonstige das Publikum irreführende Artangepriesen werden, oder wenn sie

2. ihrer Beschaffenheit nach geeignet sind, Gesundheitsschädigungenhervorzurufen.

§ 9. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden, sofernnicht nach anderen gesetzlichen Bestimmungen eine höhere Strafe verwirktist, mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder im Falle des Unvermögens anderen Stelle mit entsprechender Haft bestraft.

§ 10. Diese Verordnung tritt am 1. August 1905 in Kraft.

Schaumiburg - Lippe.

14'). Die unter Nr. 149 abgedruckte P.V. vom 18. August1903 ist durch nachstehende P.V. ersetzt.

149a. P.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 25. Juli 1907.

(§§ 14 and Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)

§ 5. Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Oktober 1907 inKraft. Mit dem gleichen Tage wird die Polizeiverordnung vom 18. August1903 aufgehoben.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Polizeiverordnungwerden mit Geldstrafe bis 150 M. oder entsprechender Haft bestraft.

Lippe.

154. Die unter Nr. 154 abgedruckte Reg.V. vom 27. Juli 1903ist durch nachstehende Reg.V. ersetzt.

154a. Reg.-V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 15. August 1907.