Druckschrift 
Nachtrag (1908)
Entstehung
Seite
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Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg-Gotha. öS"* 1

Sachsen-Meiningen.

125. Die unter Nr. 125 abgedruckte Min.V. vom 24. August1903 ist durch nachstehende Min.V. ersetzt.

125a. Min.V. betr. Verkehr mit Geheimmittein und ähn-lichen Arzneimitteln vom 31. Juli 1907.

(§§ 14 und Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)

§ 5. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht nach anderen Bestim-mungen eine höhere Strafe verwirkt ist, gemäß § 367 Ziff. 5 des Reichs-strafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft.Vorstehende Bestimmungen treten am 1. Oktober 1907 in Kraft.Gleichzeitig wird das Ausschreiben vom 24. August 1903, betreffendden Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln, aufgehoben.

Sachsen -Altenburg.

127. Die unter Nr. 127 abgedruckte Min.V. vom 19. Dezem-ber 1903 ist durch nachstehende Min.V. ersetzt.

127a. Min.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 5. September 1907.

(§§ 14 und Anlagen A und B wie hei Nr. 1h.)

§ 5. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht nach allgemeinen Straf-gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 150 M.oder mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft.

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1907 in Kraft; mit dem gleichenZeitpunkte tritt die Verordnung des Herzoglichen Gesamtministeriums vom19. Dezember 1903 außer Wirksamkeit.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Coburg.

129. Die unter Nr. 129 abgedruckte Min.V. vom 27. August1903 ist durch nachstehende Min.V. ersetzt.

129a. Min.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 30. September 1907.

(§§ 14 und Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)

§ 5. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Verordnungwerden mit Geldstrafe bis zu 150 M., im Unvermögensfalle mit ent-sprechender Haft bestraft, soweit nicht nach allgemeinen Strafgesetzen einehöhere Strafe verwirkt ist.

§ 6. Diese Verordnung tritt mit dem 1. Oktober 1907 in Kraft.Mit diesem Zeitpunkte wird die Coburgische Verordnung, betreffend denVerkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln vom 27. August1903 aufgehoben.

Urban, Geheimmittel, Nachtrag.

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