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Nachtrag (1908)
Entstehung
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Oldenburg.

118a. A.V. betr. öffentliche Ankündigung oder Anpreisungvon Geheimmitteln vom 26. September 1907.

(Wie Nr. 113a.)

11$). Die unter Nr. 119 abgedruckte A.V. vom 17. Dezember1903 ist durch nachstehende A.V. ersetzt.

ll$)a. A.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 26. September 1907.

(Wie Nr. 114a.)

Oldenburg.

Herzogtum Oldenburg.

120. Die unter Nr. 120 abgedruckte Min.V. vom 6. August1903 ist durch nachstehende Min.V. ersetzt.

120a. Min.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 3. August 1907.

(§§ 14 und Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)

§ 5. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Oktober 1907 in Kraft.Mit demselben Tage tritt die Ministerialbekanntmachung vom 6. August

1903 über den Verkehr mit Geheimmitteln außer Wirksamkeit.

§ 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekannt-machung werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft.

Fürstentum Lübeck.

122a. Reg.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 23. August 1907.

(§§ 14 und Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)

§ 5. Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Oktober 1907 in Kraft.Mit demselben Tage tritt die Regierungs-Bekanntmachung vom IG. Juni

1904 über den Verkehr mit Geheimmitteln außer Wirksamkeit.

§ 6. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekannt-machung werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bestraft.

122b. Reg.V. betr. Ankündigung von Geheim mittel n gegentierische Krankheiten vom 19. Juli 1897.

(Wie Nr. 121.)

122c. Reg.V. betr. gewerbsmäßige Ausübung der Heil-kunde durch nicht approbierte Personen vom16. Juni 1904.

(§ 12 materiell, § 3 wörtlich wie bei Nr, 9.)

§ 4. Die öffentliche Ankündigung von Gegenständen, Vorrichtungen,