Hannover, Schleswig-Holstein, Westfalen.
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3. Der § 1 erhält folgenden Zusatz:
„Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht esgleich, wenn in öffentlichen Druckschriften anf sonstige Mitteilungen ver-wiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel enthalten.“
II. Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Oktober 1907 in Kraft.
(Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)
Regier ungsbexirk L üneb urg.
(55. Die unter Nr. 65 abgedruckte P.V. vom 11. September1902 ist durch nachstehende P.V. ersetzt.
(>5a. P.V. betr. die gewerbsmäßige Ausübung der Heil-kunde durch approbierte Personen sowie dieöffentliche Ankündigung von Gegenständen, Vor-richtungen, Methoden oder Mitteln, welche zurVerhütung, Linderung oder Heilung von Mensehen-oder Tierkrankheiten bestimmt sind vom 23. Juli 1906.
(§§ 1—5 wie bei Nr. 9.)
§ 6. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung inKraft.
Mit demselben Zeitpunkte wird die Polizeiverordnung vom 11. Sep-tember 1902, betr. die gewerbsmäßige Ausübung der Heilkunde durchnicht approbierte Personen sowie die öffentliche Ankündigung von Gegen-ständen, Vorrichtungen, Methoden oder Mitteln, welche zur Verhütung,Linderung oder Heilung von Menschen- oder Tierkrankheiten bestimmt sind,aufgehoben.
Provinz Schleswig-Holstein.
70a. P.V. über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 14. September 1907.
Der § 1 der Polizeiverordnung vom 7. März 1904 erhält folgendenZusatz.
„Die Anwendung der nachstehenden Vorschriften auf diese Mittel wirddadurch nicht ausgeschlossen, daß deren Bezeichnung bei im wesentlichengleicher Zusammensetzung geändert wird.“
Die der genannten Polizeiverordnung beigefügten Anlagen A und Bwerden durch die hier angeschlossenen Listen A und B ersetzt.
Dem § 4 wird als Absatz 2 folgender Zusatz hinzugefügt:
„Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht esgleich, wenn in öffentlichen Druckschriften auf sonstige Mitteilungen ver-wiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel enthalten.“
Diese Polizeiverordnung tritt vom 1. Oktober 1907 ab in Kraft.(Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)
Provinz Westfalen.
75{. Die unter Nr. 73 abgedruckte P.V. vom 5. November 1903ist durch nachstehende P.V. ersetzt.