Druckschrift 
Nachtrag (1908)
Entstehung
Seite
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Preußen,

41a. P.V. betr. Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln vom 28. September 1907.

Auf Grund der §§ 137 und 139 des Gesetzes über die allgemeineLandesverwaltung vom 30. Juli 1883 und gemäß der §§ 6, 12 nnd 15 desGesetzes über die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird unter Auf-hebung der Polizeiverordnung vom 22. Dezember 1903, be-treffend den Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln, mitZustimmung des Provinzialrats für den Umfang der Provinz Posen nach-stehendes verordnet.

(§§ 13 und Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)

§ 4. Die öffentliche Ankündigung oder Anpreisung der in den An-lagen A und B aufgeführten Mittel ist verboten.

Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht esgleich, wenn in öffentlichen Druckschriften auf sonstige Mitteilungen ver-wiesen wird, welche eine. Anpreisung der Mittel enthalten.

§ 5. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden,sofern nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen eine höhere Strafe verwirktist, mit einer Geldstrafe bis zu 60 M. oder im Unvermögensfalle mit ent-sprechender Haft bestraft.

§ 6. Vorstehende Polizeiverordnung tritt mit dem 1. Oktober 1907in Kraft.

Provinz Schlesien.

45. Die unter Nr. 45 abgedruckte P.V. vom 19. Dezember 1903ist durch nachstehende P.V. ersetzt.

45a. P.V. über den Verkehr mit Geheimmitteln und ähn-lichen Arzneimitteln für Menschen vom 20. Septem-ber 1907.

Auf Grund der §§ 6, 12 und 15 des Gesetzes über die Polizeiver-waltung vom 11. März 1850 und der §§ 137, 139 und 140 des Gesetzesüber die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 wird in Ab-änderung der den gleichen Gegenstand behandelnden Polizei-verordnung vom 19. Dezember 1903 hierdurch vorbehaltlich derZustimmung des Provinzialrats*) für den Umfang der Provinz Schlesienfolgendes verordnet:

§ 1. Die öffentliche Ankündigung oder Anpreisung der in den An-lagen A und B aufgeführten Geheimmittel und ähnlichen Arzneimitteln istverboten.

Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht esgleich, wenn in öffentlichen Druckschriften auf sonstige Mitteilungen ver-wiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel enthalten.

*) Der Provinzialrat der Provinz Schlesien hat in seiner Sitzung vom7. Oktober 1907 der Polizeiverordnung vom 20. September er., betreffendden Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln für Menschendie Zustimmung erteilt (Bk. des Oberpräsidenten vom 26. Oktober 1907).