Brandenburg, Pommern, Posen.
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die Polizeiverwaltung vom 11. März 1850 wird für den RegierungsbezirkPotsdam unter Ausschluß der Stadtkreise Charlottenburg,Schöneberg, Rixdorf und Dt. 'Wilmersdorf unter Zustimmung desBezirksausschusses nachstehende Polizeiverordnung erlassen:
(§§ 1—5 wie bei Nr. 9.)
Die Polizeiverordnung vom 19. Juli 1902 wird aufgehoben.
Regierungsbezirk Frankfurt.
34. Die unter Nr. 34 abgedruckte P.V. vom 23. Mai 1894 isthinsichtlich der in § 1 Ziffer b enthaltenen Bestimmungdurch die jetzt ebenfalls außer Kraft gesetzte P.V. desOberprälsidenten vom 23. Oktober 1895 aufgehoben.
Provinz Pommern.
3<>a. P.V. betr Verkehr mit Geheimmitteln und ähnlichenArzneimitteln vom 28. September 1907.
Artikel I. Anstelle des § 1 sowie der damit veröffentlichten An-lage A und B und des § 4 meiner Polizeiverordnung, betreffend den Ver-kehr mit Geheimmitteln und ähnlichen Arzneimitteln, vom 15. Dezember1903 treten folgende Vorschriften:
§ 1. Auf den Verkehr mit denjenigen Geheimmitteln und ähnlichenArzneimitteln, welche in den Anlagen A und B aufgeführt sind, finden dienachstehenden Vorschriften Anwendung; die Ergänzung der Anlagen bleibtVorbehalten.
Die Anwendung der nachstehenden Vorschriften auf diese Mittel wirddadurch nicht ausgeschlossen, daß deren Bezeichnung bei im wesentlichengleicher Zusammensetzung geändert wird.
§ 4. Die öffentliche Ankündigung oder Anpreisung der in den An-lagen A und B aufgeführten Mittel ist verboten.
Der öffentlichen Ankündigung oder Anpreisung der Mittel steht esgleich, wenn in öffentlichen Druckschriften auf sonstige Mitteilungen ver-wiesen wird, welche eine Anpreisung der Mittel enthalten.
Artikel II. Vorstehende Polizeiverordnung tritt am 1. Oktober 1907in Kraft.
(Anlagen A und B wie bei Nr. lb.)
Regierungsbezirk Stettin.
38. Die unter Nr. 38 abgedruckte P.V. vom 28. März 1895 isthinsichtlich der in § 1 Ziffer b enthaltenen Bestimmungdurch die jetzt ebenfalls außer Kraft gesetzte P.V. des Ober-präsidenten vom 18. Oktober 1895 aufgehoben.
Provinz Posen.
41. Die unter Nr. 41 abgedruckte P.V. vom 22. Dezember 1903ist durch nachstehende P.V. ersetzt.
Urban, Geheimmittcl, Nachtrag.
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