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Preußen.
Zu gleicher Zeit wird die Polizei-Verordnung vom 19. März 1904,betreffend die öffentliche Ankündigung von Geheimmitteln und ähnlichenArzneimitteln außer Kraft gesetzt.
Bekanntmachung.
Vorstehende Polizeiverordnung bringe ich mit dem Bemerken zuröffentlichen Kenntnis, daß die Polizeiverordnungen vom 30. Juni 1887und 21. August 1903, soweit sie das Ankündigen oder Anpreisen vonArzneimitteln, deren Verkauf gesetzlich untersagt oder beschränkt ist, sowievon gewissen Gegenständen, Vorrichtungen, Methoden oder Mitteln, welchezur Verhütung, Linderung oder Heilung von Menschen- oder Tierkrank-heiten bestimmt sind, verbieten, durch obige Polizeiverordnung nicht alsaufgehoben anzusehen sind.
Berlin, den 14. November 1907.
Der Polizeipräsident.
29. Die unter Nr 29 abgedruckte P.V. vom 21. August 1903ist durch P.V. vom 4. April 1907 auf den Stadtkreis Deutsch-Wilmersdorf ausgedehnt worden.
Stadtkreis Berlin.
30. Die unter Nr. 30 abgedruckte P.V. vom 30. Juni 1887 ist,soweit sie die Ankündigung und Anpreisung von Geheim-mitteln betrifft, durch die jetzt ebenfalls außer Kraft gesetzteP.V. des Oberpräsidenten vom 23. Oktober 1895 aufge-hoben*).
Regierungsbezirk Potsdam .
32. Die unter Nr. 32 abgedruckte P.V. vom 9. Januar 1888ist, soweit sie die Ankündigung und Anpreisung von Ge-heimraitteln betrifft, durch die jetzt ebenfalls außer Kraftgesetzte P.V. des Oberpräsidenten vom 23. Oktober 1895aufgehoben.
33. Die unter Nr. 33 abgedruckte P.V. vom 19. Juli 1902 istdurch nachstehende P.V. ersetzt.
33a. P.V. betr. den Gewerbebetrieb und die öffentlicheAnzeige von Personen, welche ohne staatliche Ap-probation die Heilkunde ausüben, sowie betreffendAnkündigung von Heilmethoden, Heilmitteln unddergleichen vom 19. April 1907.
Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesver-waltung vom 30. Juli 1883 und der §§ C, 11 und 12 des Gesetzes über
*) Urteil des K.G. vom 2. August 1905 (K.G.A. V, S. 47 7.)