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klagten die Regenten über Eingriffe in ihreRechte, wenn der Päbstliche Gesandtevon einem herrschsüchtigen Temperamentewar, oder mit seiner Würde allzuhoheBe-griffe verband. Wie viele Klagen erhub,vor nicht allzulanger Zeit, selbst Portugall!auch Teutschland, Las doch seine Loncor-daren hat, glaubte von Zeit zu Zeit, seineRechte geschmälert, und besonders die Bi-schöfe in Ausübung der Gewalt einge-schränkt, die ihnen als Landesherren undsouveränen Fürsten zukomme.
Der Kurfürst von Maynz — der gros-se Beförderer der Wissenschaften — undder Erzdischof von Salzburg, dieser auf-geklärte geistliche Fürst, trugen dem Kai-ser vor, daß sie Lurch die Absendi ng ei-nes neuen Nuncius, der in München,dem Sitze der Nicht-Illunünaren, re-sidieren sollte, in ihren Rechten gestört zuwerden fürchten. Joseph antwortete: *)„ Er halte die Päbstlichen Nuntien bloßfür Abgesandten des Römischen Stuhls,wie sie ein Staat an dem Hofe des an-dern hat, und werde nie zugeben, daß ei-ne Jurisdictivn in geistlichen Sachen aus-geübt werbe. „
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*) S. Beilage I.