Druckschrift 
An Gesambte deß Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten, und Stände Zu Gegenwärtiger Reichs-Versamblung Gevollmächtigte Hochansehnliche Herren, Herren Räthe, Bottschafftere, Und Gesandte, etc. Meine Hochge-Ehrtist- auch Hoch-Viel-Ge-ehrte Herren Hochst-gemüssigtes gezimmendes Memoriale und Bitt Umb Billigmässige Moderation der allzu disproportionirten Reichs-Matricul, so wohl als Cammer Gerichts Anschlags Des Hohen teutschen Ritter-Ordens Unmittelbahre Reichs-Balley Coblentz : Ad vigesimam partem remanentem ; Mit Beylaagen sub Nis. 1 biß 9 inclusive
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Balley Loblentz auß anderen ihren Renthen und Gefallen beyzutra-gen zugemuthet werden könne/der ^Equitdt nach wird zu ermessen be-lieben.

Drittens daß aber diese Balley zu Bestreitung ihrer über schwä-ren Reichs Matricul und deren davon abstiessenden kr«Nandorum nichtSufficis seye/ das haben allschon Anno 1654* Se damahls regie-rende Kayftrliche Majestät Glorwürdigsten Andenckens allergnä-digst erkennet / und dieselbe ulgue ad unam tertiam remanentem beyallen Reichs 'Anlagen allermtldlst moderiret/wie die Beylaag tul) I.

zeiget/und obschon die höchste Bllllgkeit erforderet hatte / daß auchbey dem Lämmer Gerichts Anschlag/ als welcher mit andern ReichskrLNstiombnz gleicher Natur und Eygenschastt lst/ dieser prargravirtenBalley cm gleichmässig proporrionirtcrvrachlaß hatte angedeyhensollen/so ist jedoch solcher memahls zu erlangen gewesen/ dahero danerfolget/daß bey solcher offendahren Uupropottion mau niemahls mitdem abgeforderten (Zuancohat deyhalteu können/ sonderen eines mitdem anderen in Ruckstand erwachst!! lassen müssen.

Viertens. Als nun bey denen so lang angedaurten leydigenKriegs»Zeitendrel^Narionei sichdermassenüberhauffet / daß manbey dieser schwachen Balley allerdings gar darunter zu Boden ge-suncken/so hat man endlichen das ultimum inquisitionis in vires reme-dium über sich ergehen lassen müffen/wo dan durch die von Löbl.Lhur-Rheinisch. Lrayses wegen angeordnete Commission die Schwachedieser Valley klahr gefunden/ und von gesambten Lrayses wegen

praevia maturi cauia* cognitione für billig angesehen worden ist / daßdiese Balley/welche ohnedem vorhero schon nicht nach ihrer auch ad

unam rertiamremanentem moderirtC Matricular Aueß in praeilationibuspublicis hat consideriit werden können/sondern nur per aversionem miteinem ()uanto Pactricio, wie dessen die Beylaagen l'ub 2, Z. & 4. den N. 2*

Finger-Zeig geben/ angesehen worden/ in allen Reichs und Lräyß 5.8-4.krLÜätioneN höher Nicht als ad v igesimam partem ihrer Matricul consi-denret/und angehalten werden können/ nnnassen dan auch Se Lhur-fürstl. Gnaden zu Mäyntz als PireiÄor des Lhut>Rhemtschen Lray-scs bey erkanter so wahrer Impossibiiitat bey dem Kayserl. Lämmer-Gerrchtaussdasimmerwehreude kilcal. auruffendie gerechteste Än-zeig zumdrittenmah! thuen lassen / daß dieses höchste Gericht Jhrohoffentlich nicht zumuthen werde/auch Zhro Käyserl. Majestät aller-gerechteste Meynung nit seyn könne / bey so offcnbahrer und durchReichs Consiicutions-mässige Inquisition in vires gefundener Unser-mögenheit einengetrewenMit-Stand ad impossibile zu obligiren/und gar übern Haussen zu werffen / wie solches ab denen Beylaagen ^.5.lud ^.;.6.7.breiteren Jnnhalts zu ersehen. 6 .7.

B Fünff-