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Allgemeine Sätze von der Glückseligkeit der Staaten, womit zu seinen öffentlichen Vorlesungen über die Kameralwissenschaften auf bevorstehendes Winterhalbjahr einladet Johann Friedrich von Pfeiffer
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§^m philosophischen Verstände begreift der Aus-

druck Glückseligkeit die Vollkommenheitunsers moralischen Zustandes, und die daher rüh-rende Zufriedenheit der Seele in sich; hier aber ver-binde ich mit der Glückseligkeit einen Begriff, dermehr auf den äußerlichen Zustand der Menschen ge-het, obgleich die Vervollkommung ihres moralischenZustandes davon nicht ausgeschlossen ist.

Zur Glückseligkeit der in eine Gesellschaft ge-tretenen und einem Oberhaupte unterworfenen Men-schen , werden zweyerley Beschaffenheiten des Staa-tes erfordert; nemlich, vollkommene innere, undäußerliche Ruhe, und Sicherheit; hicrnächst derGenuß aller zur Nothdurft, Bequemlichkeit, undAnnehmlichkeit dieses Lebens dienenden Güter.

Die höchste Gewalt, und das Volk sind diezwey Haupttheile jedes Staats, die in dem aller-genauesten Verhältnisse ein Ganzes ausmachen,folglich zu einerley Endzwecke würken müssen; undda dieser in allen Negierungsformen kein andererseyn kann, als die gemeinschaftliche Glückseligkeitdts ganzen politischen Körpers möglichst zu beför-deren : so müssen von Seiten des Regenten Ver-vollkommung , und Freyheit der höchste Endzweckaller Gesetzgebungen seyn; zumalen jedes Gesetz,

* 2 welches