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Erster Theil (1772)
Entstehung
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277
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von der moralischen RechLschaffenheit. 277

schriebenc Gesetz der Natur kläglich verstellet, undganz unleserlich gemachet worden, so gefiel es seinerunendlichen Weisheit und Barmherzigkeit, uns die-ses Gesetz in der Schrift noch einmal vorzulegen,und noch einige Vorschriften und Verordnungen hin-zu zu thun, die vorher nicht bekannt gewesen. Erkann daher die heilige Schrift gleichsam als das Sta-tutenbuch vom Königreiche Gottes angesehen werden,welches ein himmlisches Gesetz und die vollkommensteRichtschnur eines heiligen Lebens enthält, sammt denVerheißungen eines unendlich glückseligern und herr-lichern Lebens. Die zehen Gebote nun sind als einkurzer Jnnbegrif dieser Gesetze anzusehen, die unmit-telbar vom Finger Gottes geschrieben, und in dieseKürze gezogen worden, nicht nur unserm Gedächtnißzu Hülfe zu kommen, sondern ihnen auch eine Hoch-achtung bey uns zu erwecken, indem die gedanken-reiche Kürze derselben der höchsten Majestät derGesetzgebers vollkommen geziemend ist. Die Wenig-keit des Ausdrucks, der Reichthum und Mannichfal-tigkeit der darin» enthaltenen Sache leitet unsernVerstand ganz natürlich dahin, ihre göttliche Autoritätzu erkennen, und die Weisheit desjenigen zu bewun-dern, der die ganze Pflicht des Menschen nach allenihren Verhältnissen, und die ganze von ihnen zu for- ,dernde Rechtschaffenheit, in eine solche bewunderungs-würdige Kürze gezogen hat, sie werden daher wohlbe-bächtig nur die zehen Worte genennet, die darinnenenthaltene Sache aber ist von einem unermeßlichenUmfang. Die übrigen Bücher der heiligen Schriftsind gleichsam als ein Commcntarius über diese zehenWorte anzusehen, darinnen wir Ermahnungen zumGehorsam gegen dieselben, oder lockende Verheißun-gen zu Leistung derselben, oder schreckende Drohungengegen alle Uebertretung derselben finden, und wovonS z die

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