276 Vierter Abschnitt.
wir keine sichere und wohlgegründete Hofnung -erewigen Seligkeit, ohne Gehorsam haben können, sokönnen wir auch keine sichere Regel unsers Gehorsamsohne Erkänntniß haben. Es ist nicht gcnung, daßwir nur ermähnet werden, sondern tvir müßen auchUnterweisung bekommen; wir müssen nicht blos er-wecket und gerühret, sondern auch erleuchtet und in ,unserm Urtheil befestiget seyn. Freylich wird in derWelt, und mitten unter den Christen, viel Erkännt-niß ohne Ausübung gefunden; und unsere jetzige Zeithat einen Ueberfluß an spekulativischen Christen, de-ren Religion sie aber gemeiniglich zu ungestalten Crc--aturcn machet, deren Kopf mit hohen Spekulationenangefüllet ist, deren Leben aber desto schwärzer undhäßlicher ist. Zwar können sie gewissermaßen andernganz nützlich seyn, und denselben mancherley Gutesvorsagen; sie gleichen aber dabey einer Laterne, die einLicht in sich hat, das andern bey ihren Schritten undTritten vorleuchtet, zuletzt aber das umstehende ergrei-fet, verbrennet, und mit Gestank ausgehet. Ob esnun wohl gar möglich ist und vielfältig geschiehet,daß die Erkänntniß ohne Uebung ist, so ist es dochunmöglich, daß wahre Religion ohne Erkänntniß seynkönne. Von uns selbst wissen wir die erforderlicheErkänntniß der Sünde und Pflicht nicht, und solcheskann auch nicht in dem verderbten Zustande, darinnensich unsere Natur befindet, von uns erwartet werden:damit wir nun zu einer so nöthigen Erkänntniß gelan-gen möchten, so hat es Gott, dem grossen Regierer,und künftigen gerechten Richter der Welt Wohlge-fallen , uns Gesetze vorzuschreiben, darnach unsereHandlungen eingerichtet werden sollen; unddamitwirnicht unwissend gelassen werden möchten, was es fürGesetze sind, so hak er sie öffentlich bekannt gemacht,in seinem Worte. Denn da das in unser Herz ge-