Jahrgang 
Vierzehnter Band. 1900
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Küren der Stadt Ratingen aus dem14. Jahrhundert.

Ein Beitrag" zur Verfassung^- und Verwaltungsgeschichte

der Stadt.

Von Dr. H. Eschbach.

[jene vielseitige obrigkeitliche Eürsorg-e für die|j| öffentliche Ordnung und Sicherheit, wie für dasmaterielle und sittliche Gemeinwohl, die wirheute unter dem Begriff der inneren Ver-waltung oder Polizei zusammenzufassen pflegen, geht ihrerEntstehung und Ausbildung" nach bekanntlich auf dieschöpferische Thätigkeit der mittelalterlichen Stadtgemeindenzurück. 1 ) Zwar hatten in frühester Zeit auch die Land-gemeinden bereits gewisse polizeiliche Einrichtungen treffenmüssen; abgesehen indessen von der Beaufsichtigung derMasse und Gewichte, waren es vorzugsweise rein agrarischeAngelegenheiten, die dort geregelt wurden. Erst in denStädten dagegen machte sich das praktische Bedürfnis geltend,eine Menge der verschiedenartigsten socialen und wirtschaft-lichen Erscheinungen und Neubildungen polizeilich zu ordnenund zu beaufsichtigen, wie das enge nachbarliche Zusammen-leben in ihren Mauern mit seinen verschiedenen Bestrebungen,

l ) Vgl. G. L. v. Maurer, Geschichte der Städteverfassung in Deutsch-land, Bd. 4 (1871) S. 109; G. v. Below, Die Entstehung der deutschenStadtgemeinde (1889) S. 59, 61; Derselbe, Der Ursprung der deutschen Stadt-verfassung (1892) S. 57; E. Loening, Artikel „Polizei" im Handwörterbuchder Staatswissenschaften Bd. 5 (1893) S. 159; G. v. Below, Die städtischeVerwaltung des Mittelalters als Vorbild der späteren Territorialverfassung, in derHistor. Zeitschrift Bd. 75' (1895) S. 437 ff.'; "W. Varges, die Wohlfahrts-pflege in den deutschen Städten des Mittelalters, in den Preuss. JahrbüchernBd. 81 (1895) S. 250 ff.