Datenquelle: GND
Ordnung Des Land-Zolls, In den Hertzogthumben Gülich und Berg
Wie derselbig in Nahmen und von wegen Des Durchleuchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Carl Theodor, Von Gottes Gnaden Pfaltz-Graf bey Rhein, ... Von Zollbahren Güteren durch Ihrer Churfürstl. Durchleucht Pächtere oder Zoll-Einnehmere laut ihrer Pächt-Zettlen oder Ordnung der alten Zoll-List gemäß auffgebührt und eingebracht werden solleDüsseldorf : Wittib Tilm. Libor. Stahl, [ca. 1750]Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Urkunden und fügen hiemit Männiglich zu wissen; Demnach bey unterschiedlichen eine Zeit hero in Unseren Chur-Pfältzisch- auch Gülich- und Bergischen Landen ausgebrochenen Fallimenten und schädlichen Banqueroutirungen sich in der That gezeiget hat, ...
Gegeben Mannheim den 24. Aprilis 1750[Erscheinungsort nicht ermittelbar], 1750Von Gottes Gnaden Wir Clement August, Ertz-Bischoff zu Cöllen, des Heil. Röm. Reichs durch Italien Ertz-Canthler, und Churfürst, ... Und Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Thuen Kund, und Männiglichen hiemit zu wissen; Demnach bey Unseren respective Hoch-Stift Hildesheimischer, und Herzogthums Gülich- und Bergischen heimgelassenen Regierungen darüber Beschwerde entstanden ist, daß in denen Fällen, wovon ein- oder anderem beyderseithigen Unseren Unterthanen und Eingesessenen ihre Güter, entweder aus freyer Hand, oder gerichtlich verkauft, und demnegst die derhalben zu zahlen vereinbahrte, oder zuerkennte Kauf Gelder gehoben, und diese ausser Lands gebracht werden, ...
Geben Neuhaus den 11ten Februarii, und Mannheim den 23ten Februarii 1750[Erscheinungsort nicht ermittelbar], 1750Generale die Catholische Kirchen, Kirchmeistere, Kirchen- und Armen-Wittelen, deren Verwaltung, Berechnung, und sonsten betreffend
Düsseldorff den 19. Januarii 1753[Düsseldorf], 1753Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, ... Wir haben zwarn durch verschiedene erlassene General-Verordnungen austrücklich gnädigst befohlen, daß denen Unterthanen die Gebrauchung offen brennender Amplen besonders in denen Scheur- und Stallungen vielmehr bey Ausdröschung deren Früchten scharffist untersaget werden solle; ...
Düsseldorff den 4. Septembris 1753[Düsseldorf], 1753Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Lieber Getreuer ; Nachdem Uns die unterthänigste Anzeig geschehen, welchergestalten die Clevische 1/4 und 1/8 Stüber-Stücker in hiesig Unseren Landen häufig eingeführet, und letztere dem gemeinen Mann durchgehends für gantze oder 1/4 Stüber ausgegeben werden ... wodurch dan dem Publico viel Nachtheiliges zufallen thut ...
Düsseldorff den 11. Maji 1754.[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1754]Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Unseren gnädigsten Groß zuvor: Nachdem Wir Anlaß special Rescripti vom 3ten dieses gnädigst verordnet haben, und wollen, daß in Zukunfft die alte Mayntzische drey Bätzen-Stückere anderst nicht, als wie solche ausgeprägt worden, nemblich zu 12. Kreutzer oder courant lauffen, und bey Unseren Cassen angenohmen werden sollen ...
Düsseldorff den 22. Octobris 1754.[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1754]Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Unseren gnädigsten Gruß zuvor: Nachdem Wir Anlaß special Rescripti vom 31. Julii jüngst gnädigst verordnet haben und wollen, daß die in hiesig Unseren Landen häufig einschleichende Neuwidische zwey und drey Stüber-Stücker so wohl als auch die neu geprägte Clevische Batzen ...
Düsseldorff den 27. Augusti 1755[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1755]Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Lieber Getreuer: Wir fügen euch einen Abdruck deren theils verruffenen, theils herunter gesetzten Münz-Sorten, mit dem gnädigtsen Befehl hieben ...
Düsseldorff den 23. Decembris 1756[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1756]Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Schatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Lieber Getreuer: Wir haben zwarn in der unterm 23. Decembris nechthin erlassener General=Verordnung die Gold= und silberne Münz=Sorten betreffend unter anderen die Max d'or auf vier Rthlr. species, und 70. Albus gestellet ...
Düsseldorf den 17. Februarii 1759.[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1759]Von Gottes Gnaden Wir Carl Theodor, Pfalzgraf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erzschatzmeister und Churfürst, in Bayern ... Lieber Getreuer! Nachdem Ihro Kayserliche Majestät in dem zerrüttetem Münz-Wesen der Roth, und dem Heiligen Römischen Reich zum Besten, dan zu Abwendung größeren Schadens, wie auch zu wieder Einführung guter Ordnung vorträgliche zu seyn befunden, die gegen die Fälschung auch gegen die geringhaltige Ausmünzung ... bestehende heylsame Reichs-Gesätze zu erneueren anliegendes Münz-Edictum vom 13ten Augusti Nechsthin ergehen lassen ...
Düsseldorff, den 20ten Octobris 1759.[Erscheinungsort nicht ermittelbar], [1759]
