Die Kossuth-Noten-Fragc bis zum März 1849.
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»uter und immer lauter uud nachdrücklicher, immer vielseitiger wurde der Wunsch aus-gesprochen endlich eine Entscheidung in der Sache zu treffen. Ein Leit-Artikel des „Ccntral-OrganS für Handel uud Gewerbe" vom 9. Februar erinnerte den Finanz-Minister Kraußau die von ihm gesprochenen Worte: „In dem einigen Oesterreich kann es nur einGeld geben!" und forderte ihn auf „diese Wahrheit ins Leben treten zu lassen. Oester-reichs Credit-Verhältnisse", hieß es weiter, „haben ohnedies genug durch die Uebcr-schwemmung mit Papiergeld gelitten, wir sowohl als unsere Väter wissen davon zu er-zählen; nun auch verschiedene Gattungen Papiergeldes, ja zum Ucberfluß noch unfnndirtcsPapiergeld, und wir werden bald an jenem Ende sein, wo es dann weiter keinen An-fang mehr gibt". Da das „Central-Organ" bekanntermaßen in den vertraulichsten Be-ziehungen zu der Negierung selbst stand, so hatte August Zang ganz Recht sarkastisch zucrwiedern: „Wem predigt denn eigentlich die ministerialc Kassandra?" und mit Berufungans das vor Monaten von der amtlichen „Wiener Zeitung" knndgemachte AllerhöchsteManifest und die Proclamationen des Feldmarschalls allen Ernstes zu fragen: „WelcheBehörde ist es nun welche die Annahme des ungesetzlichen und nngiltigen ungarischenPapiergeldes verantwortct?" Die „Presse" Zang's war die ausgesprochenste Gegnerinjener Halbheit, „welche augenscheinlich die Interessen des Handels und Verkehrs nur nochmehr verwirrt und dem Staate in seiner bedrängten Finanzlage, anstatt neuer Ressourcenaus Ungarn, sogar die Tragung der Kosten der magyarischen Schilderhebung in Aussichtstellt". Dabei hielt die „Presse" den zuerst von Windisch-Grätz betonten Unterschiedzwischen fundirtem und nicht-fundirtcm ungarischen Zettelgeld *) aufrecht, war für die ge-wissenhafte Einlösung des erster» und meinte, eine Verwechslung jener ursprünglichenEmission mit etwa späteren ungesetzlichen Fabricaten sei darum ansgeschloßen, „weilKossnth das hiezu nöthige Papier von der Klein-Ncnsiedlcr Fabrik sich nicht verschaffenkonnte, daher die Fälschung leicht zu erkenne» wäre" **).
Fest und folgestreng blieb man sich nur im dreieinigen Königreich. Als um dieseZeit in den kroatisch-slavonischen Gränzgegenden wieder Kossnth-Notcn anftanchten er-neuerte Emcrich Lentnlaj, „um von der Bevölkerung jeden Schaden und Nachtheil fern-znhalten", das am 13. Octobcr 1848 ausgesprochene Verbot der Annahme derselben mitdem Beifügen: „daß außer den österreichischen Banknote» die einzig und allein in un-serem Lande hier wirklichen Werth haben, gar kein anderes Papiergeld Geldwerth hat,noch als solches angenommen werden darf", Agram 17. Februar 1849.
*) Bd. IV 1 S. LOS.
**) Lloyd Nr. 3 vom 2. Januar 1849 Abendblatt: „Das ungarische Papiergeld". Von der
ungarischen Gränze wurde hier besonders der Gedanke anögeführt, daß die unvermeidlichen Nachtheile,mit denen eine Ungiltigerklärung der Kossuth'schcn Zettel den einzelnen Besitzer träfe, bei weitem nichtmit jenen größern Ucbelständen zn vergleichen seien die eine Anerkennung und Legalisirung des ungarischenPapiergeldes für die Gesnmmtheit nach sich ziehen müßte. Ein Leit-Artikel der „Presse" dir. 29 vom15,. Februar „DaS ungarische Papiergeld", gezeichnet 8t. faßte diese Nachtheile in die Worte zusammen:„Wenn die Militairdotation von mehreren Millionen für die Bedürfnisse der Armee des Fürsten Win-disch-Griitz prompt und bis auf Heller und Pfennig allmonatlich von Wien nach Ofen-Pesth herab-gesendet wird, dem Lande aber sogar seine laufende Steuerschuldigkeit mit einem werthlosen, sonst nir-gends im Verkehre anbringlichcn Zahlungsmittel abzustatten erlaubt wird, so hat Ungarn mit der ma-gyarischen Nebellion beziehungsweise ein gutes Geschäft gemacht. Wie natürlich würden in diesem Falledie übrigen Länder der Monarchie, welche zugleich für die noch von keinem ungarischen Reichstage an-erkannten Staatsschulden haften, auch die Strafe dieser Nebellion zn tragen haben, Ungarn würde seingesetzwidrig geschaffenes fast ganz werthloseö Papier durch eine lange Reihe von Jahren den Staats-Finanzen anstatt der Steuer auhäugcn, dafür aber sich an den für die Militairdotation monatlich vonWien in das Land entfließenden Millionen bald bereichern". S. auch „Der Lloyd und die ungarischenBanknoten-Frage" in der „Presse" Nr. 45, vom 22. Februar.
Heifert, Geschichte Oesterreichs. IV. 3.
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