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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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III. 25. Opposition gegen die Verfassung.

Welches Volkes? Der Deutschen die dessen ärgste Feinde sind? DerUngarn die mit den Waffen in der Hand gegen es kämpfen? DerBöhmen die dem Reichstag Vertrauens-Adressen gesandt und ihr Heilvon Krcmsier, nicht von Olmüz erwartet haben? Der Galizianer dieunter dem Belagerungsstand seufzen ?Das Ministerium", schrieben idlovinsclalin. 1i4r. slav.,setzt durch diesen Act der Willkür nicht blos dasSchicksal der Dynastie, sondern auch die Zukunft des Reiches aufs Spiel".Die Belgrader Zeitung erinnerte an einen Auftritt bei der Uebergabeder Festung Esscgg, wo ein junger magyarischer Officicr zu einem ser-bischen gesagt habe:Adieu Kamerad, gebe Gott daß wir uns baldwieder im Kampfe, aber als Freunde gegen unsere und eure Feindebegegnen!" ^ . . .

In den serbischen Gebieten war die Enttäuschung um so bittererals sich ihre Vertrauensmänner, welche vom Ministerium berufen wordenwaren um, wie man im Lande meinte, über den verfassungsmäßigenAnschluß an das Reich gehört und berathen zu werden, kaum erst aufden Weg nach Wien gemacht hatten. In Mitrovic wagte das Negiments-Commando gar nicht die octroyirte Verfassung knndzumachcn, geschweigedenn die angeordneten Kirchenfeierlichkeiten zu veranstalten. DerNa-predak" betonte wiederholt die Nothwendigkeit der Einberufung einesserbischen Congresscs; denn eine Verfassung au deren Zustandekommendie Serben weder unmittelbar noch mittelbar mitgewirkt könne für sienicht als bindend betrachtet werden. Er richtete einige Fragen an BaronKulmer und faßte seine Forderungen in folgende Punkte: 1. die serbischeWoiwodschaft als besonderes Kronland; 2. gleich den übrigen Kronländernmit besonderer Landesverfassung; 3. ihr muß es zukommen sich durchAbgeordnete zu erklären ob sie eine Bereinigung mit einem andern Kron-land überhaupt eingehen wolle, und mit welchem; 4. Beschränkung desMilitair-Gränz-Systcms ans den activen Dienst.

Ebenso schwer wie im Banat und in der BaÄa, in Karlovic undin Mitrovic trug man das unerwünschte Geschenk in Agram. Die be-stehenden Landeseinrichtungen sollten nach dem Wortlaut der Ver-fassungsurkunde aufrecht erhalten, aber mit der neuen Reichsverfassungin Einklang gebracht werden und damit, sagten die Kroaten,fällt derHort unserer municipalen Autonomie. Die Befugnisse unseres Landtagesstehen nicht viel höher als die eines französischen Municipal-Rathes".