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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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III. 25. Opposition gegen die Verfassung.

Haupte fahren wird um die Krone noch zu erhaschen welche in den boden-losen Abgrund der Zukunft hinabfallcn wird!"*) . . .

Für eine Stimmung die sich in Kundgebungen solchen CharaktersLuft machte gab cs in der ganzen Verfassung nicht einen Abschnitt, nichteinen Artikel worin sich nicht neuer Stoff des Acrgcrnisscs gefundenhätte. Schon was darin ausgelassen, was auf nachfolgende Erlasse ver-wiesen war, wie ein Gesetz über die Presse, über das VereinSwescn undVcrsammlungsrccht, über die Nationalgarde, erregte ihr Mistraucn.Wir zweifeln nicht einen Augenblick", schrieb Havliöck,daß das Mini-sterium alle diese Gesetze am 4. März bereits fertig gehabt, aber ab-sichtlich auf eine spätere Zeit aufbehalten hat, damit der ganze Schlagnicht auf einmal geschehe und damit man vielleicht mit geringerem Schmerzder Freiheit eine Feder nach der andern ausrupfe." Man besehe sichnur einmal dieseGrundrechte"! Seien sie etwas anderes alsleereSchatten die, wenn man sie anfasscn will, in der Luft zerfließen? DerKniff von der Censnr-Abschaffnng, die man als eine Art Gottheit in dieSterne der Grundrechte versetzt, ist gar zu plump und täuscht wohlniemand, wie unmündig man das Volk in dem kaiserlichen Palaste auchwähnt. Keine Censur aber auch keine freie Presse! Keine Präventiveaber desto strengere Rcprcssiv-Maßregcln nach Art der Louis-Philipp'schcnSeptember-Gesetze. Die Wahrheit im Worte wird von keinen: Censorim vorhinein wcggcstrichcn, aber mn so unerbittlicher von Bütteln nach-träglich bestraft. Dieser Tausch ist sogar ein vortheilhaftcr für dieFürsten; denn es wird durch eine Gefängnisstrafe nicht nur mancher ge-fährliche Gedanke, sondern der Denker selbst beseitigt". Und was seics mit den Cautioncn, die ohne Zweifel das noch allsständige Preßgesctzbcschecrcn werde?Ist die Caution nicht präventiv? Wenn man vonjedem Staatsbürger eine Sicherstellung fordern wollte daß er nicht stehle,würde dies als Repressiv- oder Präventiv-Maßrcgcl betrachtet werden?"Die Religions-Freiheit im Sinne dieser Grundrechte sei ein wahresGaukelspiel.Glauben kann jeder was er will, kann sich etwa zu Hausefür sich selbst einen neuen Glauben anssinnen in diesem Punkte istalso das Ministerium sehr liberal, das kostet ja nichts. Aber öffentlichkönnen nur gewisse Glaubcnsmcinungcn, jene die vom Staate anerkanntsind, bekannt und auögeübt werden." Die Schwurgerichte, selbst wenn

') Leuchtthurm 1849 S. 169. Aus Wien 16. März.