Das kaiserliche Manifest vom 4. März 1849.
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Jene die der vorausgcgangenen nächtlichen Berathung beigewohnthatten fanden in der Ansprache des Kaisers an seine Völker den Haupt-grund wieder, den Stadion für die Nothwendigkeit der Auflösung in denVordergrund gerückt hatte. Nachdem das Manifest auf „die siegreichenFortschritte Unserer Waffen in Ungarn" hiugewicsen, hieß es weiter:„Eine Verfassung welche nicht blos die in Kreinsier vertretenen Ländersondern das ganze Reich im Gesammtvcrbande umschließen soll, ist eswas die Völker Oesterreichs mit gerechter Ungeduld von Uns erwarten.Hiedurch ist das Verfassungswerk über die Gränzen des Berufes dieserVersammlung hinausgetreten." Doch in der Einleitung waren noch andereaus dem Charakter lind der Haltung des Reichstages selbst geholte Be-weggründe angeführt, die Stadion seinen Reichstagsgenossen gegenüberschonend verschwiegen hatte. Es sei der Wille des Kaisers „die Revolutionzu schließen", was mit dem Fortbestände dieser Versammlung „trotz derhöchst achtbaren Elemente die sie enthält" nicht zu erreichen sei. Namentlichhätten „Erörterungen aus dem Gebiete der Theorie, welche nicht blosmit den thatsächlichen Verhältnissen der Monarchie im entschiedenen Wider-spruche stehen, sondern überhaupt der Begründung eines geordnetenRechtszustandes im Staate entgegcnstehcn, die Wiederkehr der Ruhe, derGesetzlichkeit und des öffentlichen Vertrauens in die Ferne gerückt, bei denwohlgesinnten Staatsbürgern trübe Befürchtungen erzeugt und der durchGewalt der Waffen zu Wien eben erst geschlagenen, in einem andernTheile Unseres Reiches noch nicht gänzlich besiegten Partei des Umsturzesneuen Muth und neue Thätigkeit verliehen". Auch die Verschleppungdes Verfassungswerkes durch die endlosen Verhandlungen über die „Grund-rechte" wurde betont, was die Erwartung getäuscht habe „daß diese Ver-sammlung, die gegebenen Verhältnisse des Reiches im Auge haltend, dieihr übertragene Aufgabe ehebaldigst zu einem gedeihlichen Ergebnisse führenwerde".
Es waren harte Anklagen, deren Triftigkeit doch jeder unbefangeneAußenstehende anerkennen mußte. Den Abgeordneten selbst, obwohl siesich untereinander das gleiche wiederholt bekannt haben mochten, fielenjene Sätze jetzt mit doppelter Schwere ins Gewicht und sie bedurfteneiniger Zeit um sich von der ihnen gewordenen Ucbcrraschung zu erholen.