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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Reichstags-Sitzung vom 3. März 1849.

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Es war über die Wahl-Acte mehrerer neu cingctreteiien Abgeordneten zuberichten, die siimmttich für unbeanstandet erklärt wurden, darunter diedesKarl Friedrich Freiherr» von Kübcck" wie der Berichterstatter be-antragte, oder desHerrn Abgeordneten Karl Knbcck" wie Smolka con-segncnt sagte.

Zunächst an die Tagesordnung kam ein Gegenstand der Finanz-Verwaltung. Am 29. Mai 1848, in einer Zeit wo das Geld knapp zuwerden anfing, während kein Vcrtretnngskörper da war von welchem sichdie Regierung einen Credit erwirken konnte, hatte das Ministerium Pillcrs-dorff die Verfügung getroffen daß die bei den Gerichtsbehörden oft vieleJahre lang todt erliegenden Dcpositcn-Gcldcr als Staatsdarlehen indie ärarischcn Casscn abznführen seien, denen dadurch eine Summe vounahezu 2,000.000 fl. zu stattcu kam und die dafür Zinsen zahlten wasdaher für die Parteien jedenfalls von Vorthcil war. Wenn eine Parteiunter den obwaltenden Umständen kein Vertrauen zu den Staatsfiuanzenzeigte so stand cs ihr frei das Depositum zurückzufordern, was dennauch in vielen Fällen geschah; und zwar sollte die Herauszahlung in der-selben Sorte stattfindcn in der das Geld ursprünglich eingelegt wordenwar: Papier gegen Papier, Silber gegen Silber, Ducatcn gegen Dn-caten; bestand das Depositum aus Münzsorten die einen besondcruWerth hatten so durfte es überhaupt nicht berührt werden. Es warenübrigens bis Mitte Februar 1849 vou jenen 2,000.000 fl. nicht ganz

143.000 fl. zurückgefordert und ausgezahlt worden, davon etwas über

30.000 fl. in Gold, bei 8000 fl. in Silber, ein Beweis daß die Maß-regel die weitaus überwiegende Anzahl der Deponenten nicht beunruhigthatte. Dagegen war zu Anfang des Jahres 1849 eine Petition vonEinwohnern des Strycr Kreises um Aufhebung jener MinisterialenVerfügung beim Reichstage cingclaufen und von diesem am 12. Januardem Finanz-Ausschuße zugcwicsen worden. Am 30. hatte dieser seinenBericht dem Bureau übergeben, am 9. Februar war derselbe im Hauseverlesen, jedoch über ein Schreiben des Finanz-Ministers daß er derVerhandlung darüber beizuwohnen wünsche, letztere vertagt worden,20. Februar. Der Antrag der Mehrheit des Finanz-Ausschußes gingdahin: 1. es möge von den Ministerien der Finanzen und der Justizeine beruhigende Erklärung über die Natur und Tendenz dieser Maßregelan das Publicum und eine genaue Instruction an die Gerichtsbehördenerlassen, und 2. den Petenten erklärt werden daß eS jedem Deponenten

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