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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Vorarlberg Ost-Galizie» Bukowina.

rücksichtlich des rnthenischen Theiles von Galizien nicht der Fall; auchsei die rnthenische Nationalität durch den A. 21 der Grundrechte hin-reichend gewahrt. Acht Petitionen waren um eine abgesonderte provinzialeStellung der Bukowina eingelaufen, über welche Smolka mit dem An-trag refcrirtc denselben zu willfahren. Auch Zicmia-tkowski war dafür:Ungeachtet die Bukowina mit ihrem Neligiansfond von sieben Millionenund andern Dingen ein sehr anlockender Bissen für Polen wäre, aner-kenne ich doch mit der den Polen stets eigenen Gerechtigkeit die Selb-ständigkeit dieses Landes." Goldmark sprach sich in gleichem Sinne ans,weil er meinte die Walachei werde doch eher von Oesterreich angezogenwerden als umgekehrt, und die Bukowina werde einen Magnet für dierumänischen Fürstcnthümer bilden. Der Antrag wurde mit 24 Stimmengegen 3 Lanfenstein Hein und Mach angenommen ">'> . .

Wenn man gegen den constitnirendcn Reichstag den Vorwurf er-heben hörte daß er vor lauter Sprachen- und Länderhadcr zu keinemgedeihlichen Ende zu kommen vermöge >^°), so ließ sich dieser Vorwurfdem Verfassungs-Ausschuß nicht machen. Es haben da jene Factoren ernsteKümpfe, und nicht ohne mannigfache Ausbrüche der Leidenschaft gekämpft;allein die Mehrheit, welche eine centralistische und deutsche war, hatmit ihrer Macht keinen Misbrauch getrieben, sondern überall eine ge-wisse Mitte einznhalten gesucht die den Anforderungen der Minderheitnach Thunlichkeit gerecht werden sollte. Befriedigen konnte sic dieselbenallerdings nicht, allein diesen blieb die Aussicht ans die Bcrathnng inden Abteilungen und im vollen Hause wo das Stimmenverhältnis einganz anderes war.Wir Vertreter der größeren Länder", hatte am16. Februar der immer hitzige Rieger ausgernfen,sind verpflichtet fürdie Autonomie derselben in die Schranken zu treten. Wir sind zwar imAusschüße in der Minorität und können von den Vertretern der kleinerenProvinzen leicht überstimmt werden. In der Kammer ist dies anders, dawerden wir schon die »öthigen Zugeständnisse uns erringen, und erringenwir sie nicht, so werden wir sehen wie wir ans andere Art zu unseremguten Rechte kommen"*).

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*) S. 223.