Ofen und Pest.
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während die Capelle kriegerische Weise» erschallen ließ, gewöhnlich einehalbe Stande am Fenster und es gab immer Neugierige die sich herandrängten das Antlitz des Mannes zu schauen der ihnen so lange Zeitals Haupt-Rebell, als blutdürstiger Wütherich, als der leibhafte Satannsund Belzebub an die Wand gemalt worden war, was sic allerdings ansdiesen heiter freundlichen Zügen mit der hohen freien Stirn nicht heraus-finden konnten.
Es gab noch einen zweiten Punkt der in de» letzten Februar-Tagenaus ganz andern Gründen seine Anziehungskraft übte. Es war dies derBlocksberg von Ofen dessen Spitze rüstige mit großen Fernrohren be-waffnete Spaziergänger erstiegen um gegen Norden zu blicken undnach dem ans jener Gegend nufstcigcndcn Ranch ansznlngen der, wiesie hofften und wünschten, immer näher an die Hauptstädte hcran-rücken werde. Die Physiognomie von Pest trug mehr und mehr einenunheimlichen Charakter. Man sprach von Kossnth'schen Sendlingen vondenen es in der Stadt wimmle, ja von ehemaligen Kossnth'schen Re-giernngs-Commissaren die, für vogelfrei erklärt, jetzt kein Bedenken trügensich bei den Ihrigen einzufinden und die andere Partei laut für Vaterlandsverräther anszuschreien. Auch der „Fighclmezü" gebrauchte spitzigere Federn,erlaubte sich Ausfälle wider die ander» Nationalitäten, unterzog Regierungs-Maßregeln einer scharfen Kritik, so daß dem Redaeteur durch GeneralRousseau eine mündliche Warnung crtheilt wurde. Einen Tag hatte esein so drohendes Aussehen daß die Militair-Behörde einen Aufstand besorgte und die Truppen im Nengcbäude sammelte.
Wohl mochten diese Stimmungen zusammenwirken in Abwesenheitdes Feldmarschnlls eine Maßregel herbciznführcn die innerhalb und außer-halb des Landes das ärgerlichste Aufsehen Hervorrufe» mnßte. Am 23. Fe-bruar, also noch vor seinem Abgang ans den Hauptstädten, hatte FürstWindisch-Grätz die Scheine von 15 und von 30 kr., die Kossuth damalsanszngcben begonnen *), „für ungiltig und wcrthlos" erklärt und „derenAnnahme sowohl bei öffentlichen Lassen als im Privat-Verkchr" verboten.Rücksichtlich der übrigen „ungarischen Banknoten" sollte eine VerfügungNachfolgen**). Als eine solche Verfügung mnßte ein Beschluß des Ministcr-rathes erscheinen der, zu Wien am 24. Februar durch ein Circular der
*) S. vor. Bd. S. 495.
**) Sammlung der Manifeste S. 47.
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