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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Baron Brcnncr-Felsach i» Dresden und Hannover.

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und hinter deren Rücken er gleich König Wilhelm den Vertretern Oester-reichs Audienzen zu Stunden gewährte wo er sonst niemand zu empfangenpflegte und um die nur sein Leibkammerdiener wußte. Diesen Charakterängstlicher Rücksichtnahme nach allen Seiten trug denn auch die NoteBennigsen's an Brenner, deren geschraubte Stylistik es möglichst beidendeutschen Großstaatcn recht zu machen suchte:einhelliges ungeschmälertesZusammenwirken beider großen Höfe", Beiscitelassung derAufrichtungeiner neuen deutschen Kaiserwürde",Bildung einer kräftigen Central-Gcwalt für Deutschland neben der Erhaltung der den einzelnen deutschenStaaten unentbehrlichen Selbständigkeit in dem ihnen zu belassenden Kreiseder Wirksamkeit ihrer Regierungen" s°). Deutlicher sprach sich Ernst Angnstin einem vertraulichen Schreiben an Wilhelm I. von Württemberg fürein Directorinm unter dem Vorsitz Oesterreichs, aber, um des Principswillen, gegen jede Mediatisirnng aus. Ungeachtet des unerquicklichen Ver-hältnisses zu seinen Ministern, und obwohl die Hinneigung des GrafenBennigsen zu Preußen immer stärker hervortrat, wollte sich Ernst Angustnicht entschließen die Räthe seiner Krone zu wechseln; ja als sie die un-bedingte Annahme der dcntschcn Grundrechte seitens der II. Kammer,16. 17. Februar, zum Anlasse nahmen um ihre Entlassung zu bitten,weigerte er sich ihrem Gesuche zu willfahren, wohl mit Rücksicht auf dieStimmung im Lande die sich an vielen Orten laut für das Verbleibender seitherigen Minister im Amte aussprach.

7.

Im Frankfurter Parlamente war cs wie au den deutschen Höfender Gegensatz von Oesterreich und Preußen der überall zu Grunde lagund bald mehr bald minder offen zutage trat. Die Abstimmung am25. Januar, welche die Unmöglichkeit irgend eines Beschlußes zum Ergebnishattet), war im großen Ganzen doch nur gegen das preußische Kaiscr-thum gerichtet gewesen, weil die Vcrthcidiger des Grundsatzes der Erb-lichkeit, namentlich die Holsteiner Dahlmann und Beseler, ihre Partci-

*) Bd. IV, S. 105107.