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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Polnische Deputation in Olmüz Bukowiner Adresse.

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geführt werde. E. W. aber muß ich verantwortlich machen daß diesemAufträge genau entsprochen werde. Ich kann nicht leugnen daß cs michsehr unangenehm berührt von so vieleil Seiten erfahren zu müßen, daßes der politischen Verwaltung in Galizien mit einem offenen und ener-gischen Auftreten im Namen der Regierung und im wahren Interessedes Landes nicht recht Ernst sei; daß viele Beamten sich nur den An-schein geben als thäten sie ihre Schuldigkeit, eigentlich aber es doch theilsaus Charakterschwäche theils selbst aus Sympathie mit der ultra-pol-nischen Partei halten oder ihr doch Zugeständnisse machen welche sie umalles Vertrauen bringen und bei der Partei der sie dienen doch keineAchtung gewinnen, weil die Achselträgcrei immer etwas verächtliches ist."Der Gouverneur sollemit thnnlichster Beschleunigung" über seine dies-falls getroffenen Verfügungen berichten und zugleichdie Rechtfertigungder betreffenden Kreisvorstehcr" einsenden ^).

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Es war der natürliche Gang der Dinge daß die Zweifel und Fragenwelche die Bevölkerung im ganzen Lande in Athem hielten auch in denReichstagssaal von Kremsicr hineinspielten, und zwar hauptsächlich inzwei Richtungen: in der des Verhältnisses von Gutsherr und Bauer,und in der nationalen. In der einen wie andern war es die polnischeSeite von welcher der Kampf ausging, und cs wurden dabei die Waffennur zu häufig mit einer Leidenschaft geführt welche durch die Blößendie sie bot dem andern Theile die Vertheidigung gar sehr erleichterte.So Krainski in der Sitzung vom <8. Januar als er den Minister desInnern wegen der Wald- und Weide-Dienstbarkeiten angriff; denn Sta-dion war es gegen welchen, schon wegen seiner vorausgegangcnen gali-zischen Statthalterschaft, die polnischen Abgeordneten der Linken mit Vor-liebe ihre Pfeile abschoßen. Mit Ministerial-Rescript vom 17. April 1848,behauptete der Interpellant, sei der Fortbestand jener Servituten aus-gesprochen, das kaiserliche Patent aber, laut dessen dies gegen Entgeldseitens der Benützer stattzufinden habe, von den Behördenverheimlicht"worden; dadurch sei eintrauriges Misverständnis über das bedingteoder unbedingte Nntznicßungsrccht der herrschaftlichen Waldungen" ent-sprungen, und es gebekeinen Richter im Lande der in dieser SacheRecht zu sprechen und Waldfrevlcr zu bestrafen sich berufen fühlen könnte";