Organisinmgsfrage» 184»—1848.
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gegen diese Maßregel ausgesprochen, namentlich jener der allgemeinenHofkammcr hatte vom finanziellen Standpunkte Einsprache erhoben; wenncs von der Anordnung vom 29. März nicht vollends abkommcn sollte,so hatte das Ergebnis der Verhandlung gelautet, so ließe sich höchstensdie Errichtung von zwei Gubernial-Senaten unter einem Gouverneurbefürworte». In den Bedrängnissen des Jahres 1848, die von Galizienaus, namentlich vom Polcnthnm, einen so gefährlichen Zuwachs erhaltenhatten, war man aus den Gedanken von zwei galizischen Vcrwaltungs-gebietcn znrückgckommcn, und war mit kaiserlicher Entschließung vom19. Juni befohlen worden die Scheidung mit 1. October ins Leben treten zulassen. Das war unter dem Ministerium Pittersdorfs gewesen. Allein dasCabinet Wessenberg-Doblhoff hatte, dem Z 3 der Verfassung vom 25. Aprilgegenüber: „Die Gebietseintheilnng der Provinzen bleibt unberührt" rc.Anstand genommen den Beschluß vom 19. Juni dnrchzuführen, und sowar denn derselbe mit A. h. Entschließung vom 30. Juli durch die Be-stimmung ersetzt worden, die Angelegenheit „ans verfassnngsmäßigem Wegein daö gesetzliche Geleise zu bringen".
In dieser Zeit hatte Graf Stadion, nachdem er in Innsbruckdie ihm zugcmuthete Bildung eines Ministeriums abgclehnt, um seineEnthebung vom galizischen Gouvernenröposten gebeten und auf den Gu-bernial-Vicc-Präsidcnten Grafen Golnchowski als seinen Nachfolger hiu-gewicsen*). Allein mit Allerh. Entschließung vom 2. August erfolgte dieErnennung des bisherigen Hofrathes und galizischen Referenten im Mi-nisterium des Innern Wenzel Ritter von Zaleski, welchem dabei, unver-kennbar ans Andringen der „Polen im Frack", die Zusage wegen ent-sprechender Berücksichtigung der polnischen Sprache a» der LembergerUniversität und an den Gymnasien gemacht wurde. Ein Ministerial-Erlaß vom 29. September Z. 6117/1637 ermächtigte den Gouverneur„den bis zur künftige» Scheidung der polnischen und ruthcnischen TheileGaliziens und bis zur Erzielung einer höheren Ausbildung der ruthcnischenSprache festzuhaltcnden Grundsatz, daß der Unterricht in den Gymnasienund an der Lemberger Hochschule in der polnischen Sprache ertheilt werde,sogleich in Ausführung zu bringen" und erledigte Lehrkanzeln „provisorischmit Männern zu besetzen die der Landessprache, in der sic vortragensollen, vollkommen mächtig sind". Der Gouverneur machte den Inhalt
*) Bd. III S. 85—87.