Octava — Propinations-Recht — Geistlicher Zehent.
43
alte Willkür und die Uebergriffc der ehemaligen Grnndherren noch fort-bestchen", daher das Ministerium „solche provisorische Maßregeln" treffenmöge „die geeignet wären eine definitive Regelung anzubahnen und einerbedenklichen immer anwachscnden Aufregung im Lande vorznbeugen" *).Einen Gegenstand fortwährenden Zerwürfnisses bildete auch der geistlicheZehent, der von Pfarrern hier in natura dort in Körnerschüttung ein-gehoben wurde und in manchen Gegenden nebstbei mit Uebelständenverbunden war die den Landmann ungemein drückten. Den geistlichenZehent, so wurde ans dem Rzeszower Kreise geklagt, suche sich der
Pfarrer aus dem schönsten Getreide ans und müßten selben die Zehent-holden mit eigenen Fuhren zuerst in Sicherheit bringen, während ihreeigenen Garben bis dahin ans dem Felde jeder Witterung ansgesetzt seien;cs seien Fälle vorgekommcn wo der Pfarrer säumige Zehentholden mitStockstreichen habe mißhandeln lassen; in manchen Gegenden bestehe Hafer-schüttung für Pferde des Pfarrers ohne daß dieser solche besitze, wobeidie Zehentholden nebstbei die nöthige Bespannung leisten müßten**). DieBauern behaupteten, daß der geistliche Zehent gleich anderen Abgaben
vom Grund und Boden durch den H. 3 des Gesetzes vom 7. Sep-
tember 1848 aufgehoben sei, während die Kreisämter in Rzeszow Tarnowu. a. dieser Ausdehnung widersprachen und die Pfarrer nach wie vor
im Zehentbezugc schützten.
* *
*
Abgesehen von diesen und anderen Standesbeschwerden, die ja selbstbei geordneten Zuständen zeitweise den Behörden zu schaffen machen,zeigte sich bei der Landbevölkerung in allen Theilen der Monarchie einenoch viel größere Sehnsucht nach Ruhe als bei der friedliebenden Mehr-heit in den Städten. Der Bauer hatte nie mit der Revolution sym-pathisirt, jetzt war sie ihm mit allem was daran hing vollends zuwider.Wenn es, wie wir gesehen, einzelnen radikalen Abgeordneten gelang dieGemüther ihrer Wähler in gereizter Spannung zu erhalten, so erhieltenandere ans ihren Wahlkreisen die unzweideutigsten Mahnungen von ihremregierungsfeindlichen Treiben abzulassen. Die Wahlmänncr von St. Andrä
*) I» der Sitzung vom 1. März, Sten. Aufnahme V S. 252 f.
**) Jacob Nab und Genossen vom 27. Februar V S. 234 f.; so auch früherschon Johann Zeiser aus Laski am 14., Sebastian Cepiel aus Kawoczyn am 20.,Albert Wojtowicz aus Dalastowice am 21. Februar V S. 123 f., 151, 169.