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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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Entschädigung der October-Verluste?

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Die wichtigste und weitestgreifcnde Angelegenheit in solcher Richtungbildete noch immer jene der Schadloshnltnng für die durch den October-Aufstand und dessen militairische Bewältigung verursachten Einbußen undVerluste, deren Gesammtbetrag nach den Erhebungen des Gcmeinderathesdie Höhe von 4,102.892 fl. Conv.-M. erreichte; die Jägerzeile alleintrafen davon l,880.722 fl. Die Väter der Stadt befanden sich in fort-währendem Gedränge der Ersatzforderungen und Vergütungsansprüchedie an sie gestellt wurden, und wanden sich so viel sie konnten um sichdiesen vielseitigen, mitunter unbilligen oder ganz unbegründeten Zu-muthuugen zu entziehen. Die städtische Körperschaft beschränkte oderwiderrief geradezu Beschlüsse die von ihr selbst, freilich in anderer Zu-sammensetzung und in anderen Zcitvcrhältnissen, gefaßt worden waren;sie lehnte von vornherein jede Verantwortung für den außerhalb derLinien ungerichteten Schaden ab und wollte selbst rücksichtlich der inner-halb der Linien erlittenen Einbußen von keiner unbedingten Schadlos-haltung wissen, da es sich nur um Unterstützungen nach Verhältnis Ver-größeren oder geringeren Dürftigkeit und nach Maßgabe der ciufließendenSammlungsgclder handeln könne. Wo der Stadtrath gar zu arg ins Ge-dränge kam, wie etwa mit den Firmen Specker Wisgrill Mack Zinner *),deren Ersatzforderungen in die Millionen gingen und die im Verweigcrungs-falle mit gerichtlicher Klage drohten, mit den nach Wien zuständigen Rea-litätcn-Besitzern vor der Favoriten-Linie oder mit den Hausbesitzern amHundsthurm die vom 28. zum 29. so hart mitgenommen worden waren**),da bestand der Gemeinderath nur um so entschiedener auf seiner Verwahrungdaß die Commune weder im Stande noch verpflichtet sei solche Schäden auseigenen Mitteln zu ersetzen", erklärte sich aber bereitden Antrag auf Ersatz beijenen Behörden zu stellen die hiezu verpflichtet sind", oder sich wegen thnnlichsterVergütungbei dem hohen Ministerium" zu verwenden^). Während es somitnoch immer unentschieden blieb ob eine moralische Person und welche dieaus den Verheerungen des Oktobers einzelnen Privaten zugcgangencnVerluste zu ersetzen habe, wurde im Minister-Rath der Beschluß gefaßt,21. Februar, vorerst genaue Erhebungen der an militairischci», Aerarial-und Privat-Eigcnthum erlittenen Verluste pflegen und für diesen Zweck

ch Maschincn-Fabrik Specker am Tabor s. Bd. I S. 191, 221 f., Matth.Wisgrill's Zimmermannsplatz, Ignaz Mack'sche Zucker-Raffinerie, Zinner'sche Fabrikebenda S. 230, 239, 517 Anm. 2 ^). Bd. III S. 258.