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4. Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849 Th. 3 (1886) Der ungarische Winter-Feldzug und die octroyirte Verfassung, December 1848 bis März 1849
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I. 1. Die Reickshauptstadt.

über die ärztliche Leitung, über das Wart-Personale berichten, versuchteSpeisen und Getränke, so daß Männer vom Fach über dieses furchtloseVerkehren in der Atmosphäre der Gefahr nicht genug Lobes hatten undder Referent im Gemeinderath Aloä. vr. Herm. Hier. Beer sich erbot,der hochherzigen Handlungsweise des Ministers eine eigene Denkschrift zuwidmen. Da überdies die Sanitäts-Commisston beflissen war dem Pu-blicum in gemeinverständlichen Belehrungen Vorsichtsmaßregeln an dieHand zn geben, so wurde das Umsichgreifen der Seuche glücklichbeschworen, welcher im ganzen, die Militair-Spitälcr etwa ausgenommen,kaum mehr znm Opfer fielen als irgend einer andern der in größerenStädten von Zeit zu Zeit wicdcrkehrenden Krankheiten ')-

An Wien hatte sich wahrhaftig der Satz bewährt, daß ein Unglückselten allein kommt; aber auch die mildthätigen Gaben, deren Einsamm-lung gleich in den ersten November-Tagen 1848 begonnen hatte, flößenreichlich. Der Obmann der städtischen Sammlungs-Commission Perfettahatte bis zum 15. Januar 1849 nahezu 60.000 fl. ausgewiesen 2 ), als dieneuen Unglücksfälle weitere Acte der Wohlthätigkeit wachricfen. An der Spitzestand mit den großartigsten Bewilligungen der jugendliche Monarch. Gleichbei seiner Thronbesteigung hatte erfür die Hilfsbedürftigen der Residenz"200.000 fl. gespendet, die nach einer der Deputation des Wiener Ge-meinderathes gegebenen mündlichen Erklärung des Minister-PräsidentenHilfsbedürftigen jeder Art ohne Rücksicht auf den Anlaß ihrer Ver-armung zugcwendet werden sollten, und wovon infolge dessen nach Ge-mcinderathsbeschluß vom 19. Januar 150.000 fl. unter die Armen-Jnstituts-Vorsteher aller zum Wiener Armenbezirkc gehörigen 31 Pfarrenvertheilt, die übrigen 50.000 fl. den durch die letzte Ucberschwemmnngverunglückten Bewohnern gewidmet wurden. Doch für diesen letzterenZweck erfolgte eine neuerliche kaiserliche Verwillignng, laut welcher derFinanz-Minister ermächtigt wurdeauf Vorschüsse und Unterstützungendie erforderlichen Geldbeträge bis zum Belaufe von 500.000 fl. Conv.-M.nach Maßgabe des Bedarfes zu erfolgen" 3). Daneben wirkte das im Sep-tember 1848 vom Handels-Ministerium niedergesetztc Comitezur Unter-stützung mittelloser Gewerbsleutc" durch Zuweisung ärarischer Arbeiten,durch Verabfolgung zum Handwerksbetriebe erforderlicher Werkzeuge oderDarleihung von Rohstoffen, durch Geldvorschüsse ohne Hypothek u. dgl.

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