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bestimmten Gleichheit, wo nicht, so entscheidet das Verhältniß.Der schwächere Theil aber dreht das gerade Verhältniß um undbegründet die Verbindung auf diese Umkehrung. So scheint nunfreilich der überlegene Theil in Nachtheil zu kommeu und ansder Freundschaft und Gemeinschaft wird eine oktroirte Leistung,eine Liturgie. Somit entsteht das Bcdürfuiß, zur Ausgleichungetwas Anderes beizuzicheu und das Verhältniß wieder herzustelleu.Dieses Andere ist die Ehre, welche ja auch dem Ucberlegenenim Verhältniß zum Geringeren wie der Gottheit non Natur zu-kommt. Es muß so der Gewinn in ein richtiges Verhältniß zuder Ehre gesetzt werden.
Die auf Gleichheit beruhende Freundschaft ist die bürger-liche. Diese bürgerliche Freundschaft hat ihren Ursprung imNutzen, und wie die Staaten einander befreundet sind, so auchdie einzelnen Bürger, und wie es gilt:
„Wie ist doch fremd dem Athener der Megareer geworden i),"
so sind auch die Bürger einander fremd, sobald sie einander nichtmehr nützlich sind, vielmehr heißt es bei dieser Freundschaft:Wie du mir, so ich dir. Hier ist aber die Stellung des Ge-bietenden und des Gehorchenden nicht durch die Natur oder inmonarchischer Form bestimmt, sondern es findet eine Abwechslungstatt und der Gebietende ist nicht dazu da, daß er wohl thuewie ein Gott, sondern es soll eine Ausgleichung sein zwischenGenuß und Leistung. So will also die bürgerliche Freundschaftauf dem Princip der Gleichheit beruhen. Es gibt aber bei derauf dem Nutzen beruhenden Freundschaft zwei Arten, die gesetz-liche und die sittliche Art. Die bürgerliche Freundschaft siehtauf das Gleiche und auf die Sache, wie es bei Kauf und Ver-kauf ist; deßhalb heißt es auch:
„Und es muß der bedungene Lohn dem Freunde genügen-)."
Beruht nun das Verhältniß auf Uebereinkunft, so ist es einebürgerlich-gesetzliche Freundschaft; stellt man sich aber gegenseitig
') S. o. 2 .
2) Kss. Opx. 37V,