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Viertes Kapitel.
Bon der Freigebigkeit.
So ist nun auch die Hochsinnigkeit, das stattliche Auftretenund die Freigebigkeit eine Art von mittlerem Verhalten. DieFreigebigkeit bewegt sich auf dem Gebiet des Erwerbs und Ver-lusts von materiellen Gütern. Wer nemlich über jeden Erwerbsich mehr freut, als recht ist, und über jeden Verlust sich mehrbetrübt, als recht ist, der ist geizig, wer aber beides weniger thut,als recht ist, ist verschwenderisch, wer dagegen beides so thut, wiees recht ist, ist freigebig. Unter der Bezeichnung „wie es rechtist" verstehe ich sowohl hier als in andern Fällen das Verhalten,welches der richtigen Vernunft entspricht. Da nun jene beidenersten ein Zuviel und Zuwenig darstellen, da ferner, wo es Ex-treme gibt, auch ein Mittleres vorhanden ist und da dieses dasBeste ist, da endlich innerhalb jeder einzelnen Art nur Eins dasBeste ist, so muß nothwendig die Freigebigkeit eine Mitte seinzwischen Verschwendung und Geiz in Beziehung auf das Erwer-ben und Verlieren von Geld. Wenn wir aber von Geld (mate-riellem Gut) und Gelderwerb reden, so ist dieß in doppeltemSinn zu verstehen. Der Gebrauch dessen, was man besitzt, istnemlich einerseits ein unmittelbarer, wie bei einem Schuh odereinem Gewand; theils ein aceidenteller; jedoch nicht so, wie wennman z. B. den Schuh als Wage und Gewicht gebrauchen wollte,sondern als Gegenstand des Verlaufens oder Verwerthens '); dennin diesem Fall gebraucht man den Schuh. Der Geldgierige nunist der, welchem es um das Geld zu thun ist, der Geldwerth desBesitzes aber ist der Ausdruck für den accidcntellen Gebrauch.So hat es der Geizige wie der Verschwender mit der acciden-tellen Seite des materiellen Erwerbs zu thun; der Geizige suchtdie Vermehrung, indem er den natürlichen Gelderwerb zu steigernsucht, der Verschwender thut zu wenig in Beziehung auf das
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