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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
Entstehung
Seite
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wenn ma»i ferner dasjenige wünscht, was zum Ziel führt undsowohl an sich ausgeführt oder nicht ausgeführt werden kann,als auch von uns abhängt, so ist klar, daß der Vorsatz ein mitUcberlegung verbundenes Begehren des von uns Abhängigen ist.Was wir nemlich uns vorsetzen, das wünschen wir auch immer,aber umgekehrt setzen wir uns nicht immer das vor, was wirwünschen. Wenn ich sagemit Ueberlegung verbunden", so istdamit gesagt, daß Anfang und Ursache dabei die Ucberlegungist und daß das Begehren auf der Ueberlegung beruht. Dahergibt es einen Vorsatz weder bei den übrigen lebenden Wesen,noch in jedem Alter, noch bei jedem Menschen, auch wenn erdas gehörige Alter hat; so wenig als das Ueberlegcn oder dieVorstellung des Warum; und während ein Vörstetten darüber,ob etwas gethan werden muß oder nicht, ganz wohl bei Vielensich finden kann, so ist dich nicht mehr der Fall, wo es sichum ein durch vernünftiges Denken vermitteltes Vorstellen handelt.Es besteht nemlich das Vermögen der Seele zur Ucberlegungeben in dem Vermögen, eine Ursache zu betrachten. Das Warumgehört nemlich zu den Ursachen, und so ist die Frage nach demWarum eine Frage nach der Ursache; Ursache nennen wir jaeben das, um dessen willen etwas ist oder geschieht; z. B. dasHerbcitragen der Dinge ist Ursache des Gehens, wenn man ebengeht um etwas herbeizutragen. Daraus folgt, daß Ueberlegungda nicht stattfinden kann, wo kein Ziel vorhanden ist.

Also: da man das, dessen Thun oder Nichtthnn von unsselber abhängt, freiwillig thut resp. nicht thut, wenn man esnach eigenem Entschluß und nicht etwa ohne klares Bewußtseinthut resp. nicht thut, da man ferner vieles derartige thut ohnevorhergehende Ucberlegung und Erwägung, so folgt daraus noth-wendig, daß alles Vorsätzliche freiwillig ist, nicht aber alles Frei-willige vorsätzlich, und daß alles auf Vorsatz Beruhende freiwilligist, nicht aber alles Freiwillige ans einem Vorsatz beruht. Zu-gleich ist hieraus klar, daß es eine ganz richtige Bestimmung ist,wenn man die Affektioncn theils als freiwillige, theils als unfrei-willige, theils als aus Vorbedacht hervorgehende bestimmt; wennsolche Bestimmungen auch nicht ganz genau sind, so nähern sie