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etwas von dem natürlichen Trieb oder der Vernunft des be-treffenden Subjekts nicht ab, so findet auch die Unabhängigkeitnicht statt. Daher sind auch die Begeisterten und die Weis-sager, obgleich sie einen intellektuellen Akt vollziehen, doch nachunsrer Ansicht nicht im Besitz dieser Unabhängigkeit, nicht sieselber sagen oder thun, was sie sagen und thun. Und ebensoist cs auch bei der Begierde, so daß es also gewisse Denkakteund Affekte gibt, welche nicht von uns abhängen, resp. Hand-lungen, welche auf solchen Denkakten und Vernunftthätigkeitenberuhen, vielmehr hat Philolaus >) recht, wenn er sagt, es gebegewisse geistige Vorgänge, welche stärker seien als wir. Somögen also die angegebenen Bestimmungen gelten, wenn dasFreiwillige und Unfreiwillige auch im Verhältniß znm Gewalt-samen bestimmt werden soll; denn die angegebenen Momentesind es hauptsächlich, welche Verwirrung in den Begriff desFreiwilligen bringen, weil es oft scheint, als handeln wir unterdem Einfluß einer Gewalt, nicht freiwillig.
Neuntes Kapitel.
Bestimmung des Freiwilligen, besonders im Verhältniß znm Wissenund Nichtwissen.
Da wir nun hier am Abschluß dieser Untersuchung zu demResultat gekommen sind, daß der Begriff des Freiwilligen wederdurch den Trieb noch durch den Vorsatz bestimmt ist, so erübrigtalso noch, das zu bestimmen, was auf dem Denkvermögen bericht.Wir haben nun anzunehmen, daß das Freiwillige dem Unfrei-willigen entgegengesetzt ist, und das Handeln mit Bewußtsein derPerson, aus welche das Handeln sich bezieht, des Mittels, wo-durch man die Handlung vollzieht, und des Zweckes, welchem siedient, (bisweilen nemlich weiß man zwar, daß die Handlungsich z. B. a„f den Vater bezieht, aber man kennt nicht denZweck, indem man hiefür die Erhaltung ansieht, anstatt die
Ein Pythagoreer, s. Zeller 1^ S. 2S7.