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Tödtung, wie dieß bei den Peliaden ') der Fall war, oder manweiß zwar, daß dieß ein Trank ist, hält es aber für einen Lie-bestrank oder für Wein, anstatt für Gift) — dieses bewußteHandeln also steht gegenüber dem in den gleichen Beziehungenunbewußten, und zwar beruht der Gegensatz eben aus diesemNichtwissen, nicht auf etwas Accidentellem. Wenn man aberhandelt ohne Bewußtsein der Person, des Mittels und des Zwecks,welche der Handlung augehören, so ist die Handlung eine unfrei-willige. Das Gegentheil davon ist also freiwillig. Was manalso, während man es auch nicht thun könnte, thut, ohne daßman im Stand des Nichtwissens ist, und nach eigenem Entschluß,das muß nothwendig freiwillig sein und hierin liegt eben dasWesen des Freiwilligen; was man aber im Stand des Nicht-wissens und auf Grund desselben thut, thut man unfreiwillig.Nun ist das Kennen und Wissen doppelt aufzufassen: erstens istdarunter zu verstehen das Haben, — zweitens das Gebrauchendes Wissens; wer nun das Wissen zwar hat, aber nicht gebraucht,von dem kann man in gewissem Sinn mit Recht sagen, er seinicht wissend; in anderem Sinn aber ist dieß nicht richtig, z. B.wenn er das Wissen aus Gleichgiltigkeit nicht anwendet. Ebensokann man einen Menschen tadeln, der das Wissen nicht hat,wenn er es leicht haben könnte oder nothwendig haben sollte, esaber nicht hat aus Gleichgiltigkeit, oder um einer Lust oderUnlust willen. Diese Bestimmungen sind also noch zu beachtenund damit wollen wir den Begriff des Freiwilligen und Unfrei-willigen abschließen.
Zehntes Kapitel.
Vom Vorsatz und verwandten Begriffen.
Hienach wollen wir den Begriff des Vorsatzes besprechen,wobei wir der eigentlichen Untersuchung einige Fragen voraus-schicken. Man könnte nemlich im Zweifel sein, in welche Gat-
u Welche ihre» Vater zerstückte», am ihn za verjüngen; also Beispiel fürUnkenntniß des Zwecks der Handlung.