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Heber und Princip ist. Wir müssen also den Charakter der-jenigen Handlungen untersuchen, deren Princip und Urheber derMensch ist. Nun sind wir Alle darüber einig, daß der MenschUrheber desjenigen ist, was freiwillig ist und ans seinem eigenenEntschluß und Willen beruht, daß er dagegen nicht Urheber istvon dem, was unfreiwillig geschieht. Was der Mensch nun nachseinem Entschluß thut, das ist offenbar immer freiwillig. Somitist klar, daß sowohl Tugend als Laster zu dem Freiwilligengehört.
Siebentes Kapitel.
lieber die Begriffe des Freiwilligen und Unfreiwilligen; falscheAuffassungen dieser Begriffe.
Hienach ist zu untersuchen, was man unter freiwillig undunfreiwillig zu verstehen hat und was der Entschluß oder Vor-satz ist; denn durch diese Begriffe ist auch der Begriff vonTugend und Laster zu bestimmen. Zunächst also: was ist frei-willig, was unfreiwillig? Hier scheint nun dreierlei möglich zusein: entweder ist als Grundlage anzunehmen der (natürliche)Trieb oder der Entschluß (Vorsatz) oder das Denken, so daßdas Freiwillige einem von diesen Dreien entsprechend, das Un-freiwillige demselben widersprechend wäre. Was nun den Triebbetrifft, so zerfällt dieser in drei Momente: den Wunsch, dieLeidenschaft und die Begierde; wir müssen also auf diese Unter-scheidung eingehen und fassen zuerst die Begierde in's Auge.Nun scheint es, daß alles, was der Begierde Hemäß ist, frei-willig ist. Alles unfreiwillige nemlich scheint gewaltsam zu sein,das Gewaltsame aber ist unangenehm, wie überhaupt alles, waswir gezwungen thun oder leiden, wie ja auch Euenos') sagt:
Alles Gezwungene ist immer ein leidiges Ding.
Also wenn etwas unangenehm ist, so ist es gewaltsam, und wennetwas gewaltsam ist, ist es unangenehm. Was aber der Be-
Ein Rhetor aus ParoS, Zeitgenosse des Sokrates, s. Zeller Gcsch. der gr.Phil. 1^ S, 870 < 7452 ), Derselbe Vers ist auch Illötaxll. V 5 citirt.