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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
Entstehung
Seite
28
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Zweites Kapitel.

Die sittliche Tugend beruht auf der Gewohnheit, ist also nichtsAngeborenes.

So ist klar, daß die sittliche Tugend sich auf das Ange-nehme und Unangenehme bezieht. Da nun aber die Sittlichkeit, -wie schon der Name anzeigt, von der Sitte ihr Wachsthum er-hält, und da man sich an das, was nicht angeboren ist, unteräußerem Einfluß dadurch gewöhnt, daß das thätige Princip inuns so oder so bewegt wird, ( eine Erscheinung, die wir beiden unbeseelten Wesen nicht wahrnehmen; man mag z. B. einen !

Stein tausendmal in die Höhe werfen, er wird deßhalb, wo keine '

gewaltsame Einwirkung auf ihn stattfindet, doch nie in die Höhesteigen;) deßhalb also müssen wir sagen: diese sittliche Seiteder Seele entspricht der gebietenden Vernunft und ist eine Qua-lität desjenigen Theils der Seele, welcher zwar unvernünftig ist,aber das Vermögen hat, der Vernunft zu gehorchen. Nun müssenwir weiter nngebcn, an welche einzelne Bestimmtheiten der Seeledie verschiedenen sittlichen Eigenschaften sich anschließen. Sieschließen sich theils an an das Vermögen afficirt zu werden, wor-nach die Menschen afficirbar, bestimmbar heißen, theils an die sZustände, wornach die Menschen zu diesen Affektionen in einemgewissen Verhältniß stehen, sofern sie entweder sich afficircn lassenoder keine Affektion zulassen. Nun weiter sind zu unterscheiden ffdie Affektionen (leidenschaftlichen Zustände), die Vermögen, dieZnständlichkeiteu oder bleibenden Beschaffenheiten. Unter Affektio-uen verstehe ich z. B. Zorn, Furcht, Scham, Begierde, über-haupt dasjenige, womit eine unter die sinnliche Empfindung fal-lende Lust oder Unlust wesentlich verbunden ist. Auf Grundhievon gibt es keine sittliche Qualität, sondern nur ein Afficirt-werden, ein Leiden, wohl aber auf Grund der Vermögen. UnterVermögen verstehe ich dasjenige, wodurch die in Thätigkeit be-

*> ist unverständlich; vielleicht ist ^7io,utl>vt§

oder oder dergl. zu lesen.