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Zehnte« Buch.
stitutionen geregelt sein, denn dadurch, daß sie zur Gewohnheit wer-den, hören jene Einschränkungen auf, unangenehm zu sein.
9. Es ist aber, sollte ich meinen, nicht genug, daß uns in der ,Jugend die richtige Erziehung und Beaufsichtigung zu Theil wird,sondern da wir bekanntlich auch, wenn wir zu Männern erwachsensind, jene Bemühungen?) fortsctzen und uns durch Gewöhnung darinsestsetzen sollen, so bedürfen wir natürlich auch hierüber gesetzlicherVorschriften, und somit auch überhaupt über unser ganzes Leben.Denn in der Mehrzahl fügen sich die Menschen vielmehr der zwingen-den Nothwendigkeit, als den Vernunstgründen, und den Strafeneher, als dem sittlich Guten. — 10. Daher sind denn auch Mancheder Meinung, daß die Gesetzgeber zwar allerdings die Bürger mitMotiven des sittlich Schönen zur Tugend aufzufordern und zu er-mahnen hätten, in der Voraussetzung, daß die durch Gewöhnung zurTugend Angeleiteten aus sie hören werden, daß sie dagegen für dieUnfolgsamen und von der Natur minder gut Ausgestatteten Züchti-gungen und Strafen in Aussicht stellen, und endlich die Unheilbarengänzlich aus dem Staate ausschließen müßten. Der Gute nämlich,der sein Leben von der Rücksicht aus das sittlich Schöne bestimmenlasse, werde sich dann der vernünftigen Rede fügen, während derSchlechte, der nur nach Befriedigung seiner Lust verlange, durchSchmerz im Zaume gehalten werde, wie ein Zugthier. Daher müssendenn auch, sagt man, die Schmerzempfindungen (welche das erziehendeGesetz verhängt) grade solche sein, die vorzugsweise den beliebtenLustempfindungen entgegenstehen.
11 —12. Wenn nun also, wie gesagt, der Mensch, um gut zuwerden, sittlich erzogen und gewöhnt werden, und demnächst daSganze Thun und Treiben seines Lebens ein sittlich gutes sein und er
7) D. h. Alles, was dazu gehört, uns eine maßvolle und selbstbeherrschendeLebensführung (s. § 8) zu eigen zu machen.
Z. B. Plaron im ProragvraS und im zwölften Buche der „Gesetze".MiphaniuS. Bgl. Plat. Prokag. p. 325. L. Gesetze x. S42. L., wo der
Tod als Strafe für solche „Unheilbare" gefordert wird.
2z D. N. den Genüssen, welche die besonder» Individuen vorzugsweiselieben. — ES ist der Heilgrundsatz contiaria contrarti» cnrantur gemeint.