Neuntes Kapitel.
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weder mit, noch ohne seinen Willen das Schlechte thun muß, undwenn Alles dieses nur geschehen kann, wenn der Mensch nach einemgewissen Vernunftgesetz und nach richtigen Institutionen, lebt, welcheKraft haben, sich Geltung zu verschaffen: so hat zunächst das väter-liche Gebot nicht die dazu erforderliche Stärke und zwingende Kraft,ebensowenig, wie überhaupt das Gebot eines einzelnen Mannes,wenn derselbe nicht König oder sonst irgend eine mit absoluter Machtbekleidete Person ist. Das Gesetz dagegen hat zwingende Kraft,denn es ist eine Vorschrift, die so zu sagen aus der praktischen Klug-heit und Vernunft hervorgegangen ist. Dazu kommt noch eins:wenn es Menschen sind, die unfern Neigungen entgegentreten, sohassen wir sie, auch wenn ihr Widerstand gerecht ist, das Gesetz hin-gegen, weil es überhaupt nur die Norm für das Rechte und Guteaufstellt, erregt in uns kein Gefühl des Widerwillens.
13. In dem einzigen Lakedaimonischen Staate, wenn man einpaar andere ausnimmt, scheint der Gesetzgeber sich um die Aufer-ziehung und die Unterrichts- und Bildungsgegenstände der Indivi-duen bekümmert zu haben, während dagegen in den meisten übrigendiese Dinge völlig verwahrlost sind, und jeder lebt, wie er Lust hat,aus gut kpklopisch „richtend über Weib und Kinder" H). '
14. Das Beste wäre nun also, daß hierüber eine gemeinsameund gehörige Sorge stattfinde, und daß diese die Kraft habe, sichGeltung zu verschaffen. Wo aber von Seiten des Staats dafürnicht gesorgt ist, da kommt es, meine ich, jedem Einzelnen zu, seineneigenen Kindern und Freunden zur Erwerbung der Tugend behülflichzu sein, oder wenigstens den Vorsatz dazu zu haben. Am meistenaber dürfte er nach dem bisher Gesagten dazu im Stande sein, wenn
Vgl. Ltkle. V, Kap. 6 — 7. und Politik III, Kap. II, §. z —4.Biese II, 783 und 47S.
Anspielung auf Homer Odyssee IX, 114 ff. Mit gleicher Auszeich-nung erwähnt, waS die gesetzlich geordnete Erziehung anlangt, Aristoteles dieLakedämonische Verfassung bfkers, z. B. I, Kap. lZ, §. Z; Politik VIII, Kap. l,§. 4. Auch in Kreta bestanden ähnllche ErziehungSgesctze. Seltsam klingt es,wenn der alte griechische Erklärer der Ethik, EustrarioS, Metropolitan vonNicäa im 12 . Jahrhundert, klagt: daß ..auch in dieser Stadt des großen Kon-staminus" die Erziehung nicht gesetzlich geregelt sei.