Siebenter Kapitel.
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die Thätigkeit des besseren Theils und Menschen immer auch dieernstere. Somit ist die Thätigkeit des besseren zugleich auch bereitsdie vorzüglichere und beseligendere.
8. Und dann: die körperlichen Vergnügungen kann jeder Be-liebige genießen, der Sklave ganz ebenso, wie der Edelste; aber keinMensch kann einem Sklaven Glückseligkeit» zuiheilen, wenn er ihmnicht auch das dazu nöthige Leben zuzutheilen vermag ?). Denn dieGlückseligkeit besteht nicht in solchen sinnlichen Vergnügungen, son-dern, wie schon oben gesagt, in den tugendgemäßen Thätigkeiten.
Siebentes Kapitel.
Ist nun die Glückseligkeit also wirklich tugendgemäße Thätig-keit, so wird sie natürlich Bethätigung der vorzüglichsten Tugendsein, und dies wird wieder die des Vorzüglichsten in uns sein. Seidies nun denkende Vernunft'), oder irgend eine andere Kraft, welchenaturgemäß in uns die Herrschaft und Oberleitung führt und zu-gleich den Begriff von schönen und göttlichen Dingen besitzt — eineKraft, die selbst göttlich oder doch von allen uns innewohnenden diegottähnlichste ist: — immer wird die Thätigkeit dieser Kraft, aus-geübt der ihr eigenthümlichen Tugend gemäß, die vollendeteGlückseligkeit sein 2).
2. Daß dieselbe theoretischer Natur ist, ist bereits gesagt ^).Und dies dürste denn auch als übereinstimmend sowohl mit denAnsichten der früheren Philosophen, als mit der Wahrheit gelten.Denn diese Thätigkeit ist zunächst die höchste und vorzüglichste aller
?) Der Sklave al< solcher kann kein Lebe» im guten und edlen Sinnedes Worts führen, den», wie das griech. Sprichwort sagt: „für den Sklavengibt es keine Muße" (s. Arist. Politik VII, Kap. >z, §. 17) und sein Thunist nichts, als das eines „lebendigen Werkzeugs", wie Arist. zum dstern sichauödrückt, kann daher nie „reine, tugendgemäße Thätigkeit" sein.
1) S. Biese I, S. 2Z2 u. Z55; II, S. 270-
2) Bgl. Aristoteles Politik VII, Kap. 2—5. u. Metaphysik I, Kap. 2.Biese II, S. 275. und besonders I, S. 54S—55«.
6) S. oben Buch VI, Kap. 12 .