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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Neuntes Kapitel.

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4. Was wollen nun also jene Ersten eigentlich sagen, undinwiefern enthält ihre Ansicht Wahrheit?

Doch wohl nur insofern, als der große Hause der Menschenunter Freunden Leute versteht, die da nützlich sind! Sol-cher wird nun allerdings der Glückliche durchaus niDt bedürfen, daer ja bereits alle Güter besitzt. Ja er wird auch nicht einmal solcherFreunde, die man um des Angenehmen willen hat, benöthigt sein,oder doch nur in geringem Grade; denn da sein Leben bereits anund für sich angenehm ist, so bedarf er weiter keines von außen hin-zukommenden Vergnügens. Weil nun also der Glückliche solcherArt Freunde nicht bedarf, so sagt man, er bedürfe überhaupt nichtder Freunde. ö. Aber dieser Schluß ist schwerlich richtig. Dennich habe gleich von vornherein ?) gesagt, daß die Glückseligkeit eineThätigkeit ist. Die Thätigkeit aber ist etwas, das geschieht, undwird nicht etwas, das ruhend da ist, wie etwa ein Besitzthum. Be-steht nun aber das Glückseligsein im Leben und Wirken, und ist dieThätigkeit des Tugendhaften, wie zu Anfänge gesagt worden ^), anund für sich gut und angenehm, und gehört zu den angenehmen Din-gen auch das einem Jeden Eigenthümliche, und sind wir endlich inhöherem Grade befähigt, unsere Nächsten und deren Handlungen zuerkennen, als uns selbst und unsere eigenen: nun, so sind auch dieHandlungen trefflicher Menschen, die unsere Freunde sind, uns, wennwir gut sind, eine Freude; denn beide Theile haben dann als guteMenschen und als Freunde dasjenige, was an und für sich durch seineinnere Natur angenehm ist. Folglich wird der Glückselige offenbarFreunde solcher Art haben müssen, wenn er anders den Wunschhegt, gute und seinem eigenen Wesen verwandte Handlungen zuschauen, denn dieser Art sind die Handlungen des Tugendhaften,der unser Freund ist.

Ferner: alle Welt ist der Meinung, zum Begriffe desGlück-seligen" gehöre nothwendig, daß er auch ein angenehmes Leben führe.Für einen Einsiedler aber ist das Leben ein lästiges. Denn es ist

s> D. h. die Verfechter der zuerst (h. >.) anfqestellte» Ansicht.

Siehe I, Kap. 7, §. 15.

») S. I, Kap. 8, §. IZ. Biese II, S. Z89,