Achtes Kapitel.
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schönsten und vorzugsweise guten Dinge in Anspruch, er willfahrt sichselbst, und zwar dem, was das Höchste in ihm ist, und gehorsamt ebendiesem in allen Stücken. Sowie nun aber in der gang und gäbenAnschauungsweise das Sein eines Staates und jedes andern zu-sammengesetzten Ganzen vorzugsweise in demjenigen enthalten ist,was in demselben das Höchste und Herrschende ist 6), so auch beimMenschen. Sich selbst liebend („ein Eigenliebiger") ist daher vor-zugsweise der Mensch dann, wenn er dieses Höchste in ihm am meistenliebt, und diesem Höchsten vorzugsweise zu Willen lebt. So heißtja auch ein Mensch „selbstbeherrschend" oder „ohne Selbstbeherr-schung", je nachdem in ihm seine Vernunft die Herrschaft hat odernicht hat, weil man von der Ansicht ausgeht, daß die Vernunft ebenLaS eigentliche Selbst jedes Menschen ist; und von den menschlichenHandlungen gelten diejenigen vorzugsweise als solche, und zwarfreiwillige Handlungen, welche Resultat vernünftiger Ueberlegung sind.
Beides also ist klar: des Menschen Selbst ist ganz oder dochvorzugsweise dies sein vernünftiges Element, und die Liebe des Tu-gendhaften gilt vorzugsweise diesem Elemente seines Wesens. Mit-hin dürfte ihm vorzugsweise das Prädikat „eigenliebig" zukommen,freilich in ganz anderem als in jenem schimpflichen Sinne, und derUnterschied dieser von jener Art der getädelten Eigenliebe ist geradeso groß, wie der zwischen einem Leben nach der Vernunft und einemLeben nach der sinnlichen Leidenschaft, oder der Unterschied zwischendem Streben nach dem sittlich Guten und Schönen und zwischen demStreben nach dem, was vortheilhaft erscheint.
7. Menschen nun, deren ganzes Streben dahin geht, sich inguten und edlen Thaten auszuzeichnen, liebt und lobt Jedermann.Gesetzt aber, alle Menschen wetteiferten miteinander in dem Ring-kampse um das Schöne und Gute, und jeder strengte alle seineKräfte an, das Beste zu thun, so würde ebensowohl die Gesammtheitin den Besitz Alles dessen gelangen, was ihr Noth thut, als auchjeder Einzelne für sich die höchsten aller Güter erwerben, so gewißals die Tugend ein solches Höchste ist.
Vgl. Aristoteles Politik III, Kap. 5, §. I ff. (Kap. 7 Bekk.I.