Sechstes Kapitel.
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Sechstes Kapitel.
Etwas mit der Freundschaft Verwandtes scheint auch dieSin-neseinigkeit zu sein. Darum aber ist sie nicht Meinungs-gleichheit, denn diese kann auch ganz wohl unter Leuten statt-sindcn, die sich gegenseitig gar nicht kennen. Auch brauchen wir nichtvon Allen den Ausdruck: „eines Sinnes", die über irgend einen be-liebigen Gegenstand eines Sinnes sind, z. B. über die Gestirne undAstronomie — denn über solche Dinge eines Sinnes sein, hat nichtsmit der Freundschaft zu schaffen — sondern wir brauchen den Aus-druck: „eines Sinnes sein" von den Staaten, wenn sie über ihreInteressen einig sind und ein und dasselbe wollen, und das, wasihnen gemeinschaftlich gut scheint, in's Werk setzen. — 2. Ihre Sin-neseintracht hat es also mit praktischen Dingen ') zu thun, undzwar mit solchen, welche von Bedeutung sind und welche beide Theileoder alle betreffen mögen, wie z. B., um bei dem Beispiele derStaaten zu bleiben, wenn alle der Ansicht wären, daß ihre obrigkeit-lichen Aemter durch Wahl besetzt werden sollen, oder: daß manein Bündniß mit den Lakedaimoniern schließen, oder: daß PittakosHerrscher sein solle, vorausgesetzt, daß er selbst nichts dawider habe 2).Wenn aber von zwei Staaten oder Personen jeder von beiden Thei-len selbst herrschen will, wie in den Phönikerinnen (des Euripides),dann sind sie in Zwiespalt. Denn das beißt nicht „eines Sinnessein", wenn von zwei Personen Jeder ein und ebendieselbe Sacheim Sinne hat, sondern dazu gehört noch, daß sie auch über das Sub-jekt einig sind, dem die Sache zukommen soll; z. B. wenn sowohl
'> S. oben III, Kap. 2 und Kap. Z, § IS, 19 — 20.
2) Vgl. über PittakvS, den Beherrscher von Mitylene, Bristol. PolitikIN, Kap. S, § S. und Duncker. Gesch. des Alterth. IV, 80—84. Diesergroße Regent des hellenischen MterthnmS legte seine Herrschaft, zum Schmerzeseines Volks, freiwillig nieder. Sr war jener „eine Mann", der, wie Aristo-teles sagt, in der Geschichte das einzige Beispiel sei, daß ein Herrscher seineHerrschaft zur Einführung einer gemäßigten freien republikanische» Versagungbenutzt habe. S Arist. Politik IV, Kap. 9, §. IZ, S. 2L7 unserer Hebers.