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1 (1891) Nikomachische Ethik (2. Aufl.), Eudemische Ethik
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Zweites Kapitel.

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1 Denn man würde doch der Ansicht sein, daß der eigene Vater eherloSgekauft werden müsse, als man selbst! ")

5. Also, wie gesagt, die allgemeine Regel ist: seine Schuldmuß man bezahlen, ehe man anderweitige Ausgaben macht; ist aberdie anderweitige Ausgabe von Seiten der sittlichen Schönheit oderder Nothwendigkeit eine überwiegend geforderte'^), so haben wiruns eine Abweichung von der Regel zu Gunsten dieser Momente zugestatten. Ist cs doch in manchen Fällen sogar nicht einmal rechtund billig, den uns von Jemand erwiesenen ersten Dienst zu ver-gelten, so z. B. wenn ein Schurke einem Manne aushalf, den er alseinen guten und trefflichen kannte, der letztere dagegen in den Fallkommt, aus Dankbarkeit einem seiner Meinung nach nichtswürdigenMenschen eine Wohlthat zu erweisen. So gibt es ja auch Fälle,wo man nicht verpflichtet ist, Einem, der uns geborgt hat, wiederGeld zu borgen, nämlich in solchen Fällen, wo der Erstere in derUeberzeugung borgte, daß er sein Geld sicher wiederbekommen werde,weil der Schuldner ein rechtschaffener Mann sei, während der Letz-tere nicht hoffen kann, es von einem Schurken wiederzubekommen.

! Verhält sich nun die Sache in Wirklichkeit so, so find die Ansprücheder beiden Personen nicht die gleichen '6). Allein selbst wenn dieSache in Wirklichkeit sich nicht so verhielte, beide Theile aber jedereine solche Meinung von dem andern hegen, so würde doch ihreHandlungsweise wenigstens keine unpassende sein.

8. Es trifft also auch hier ein, was ich schon oftmals gesagthabe' ?): alle Sätze, welche menschliche Empfindungen und Hand-

n>> Der Sin» des letzten SntzeS und der Pnrtikeldenn" ist der. daßmit diesem Satze Aristoteles ein entscheidendes Moment dafür in die Wag-schale legt, daß man in solchen Fällen, wie der eben bezeichnet CollisivnSfatt,die allgemeine Meinung für sich haben würde, wenn man sich durch sein Ge-fühl bestimmen ließe, zu Gunsten des Vaters gegen das strenge Necht,welches der Andere (der AuSlöser) geltend mache, zu entscheiden.

15) Wie in dem obigen Beispiel, wo Kindesliebe und Kindespflicht dieüberwiegenden Momente sind.

*6) Oder: so ist die Forderung keine billige; die Forderung nämlich:wer mir geborgt hat, dem muß ich wieder borgen".

S. I, Kap. 3, tz- 4; II, Kap. 2, h. 3; VII, Kap. I, §. 5.

Aristoteles' Ethik. 21