Erstes Kapitel.
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er bedarf, ist des Menschen Sinn gerichtet, und nur dafür wird erdas hergeben wollen, was er gibt.
5. Nun entsteht aber die Fragens: wer soll den Werth taxiren:der Geber oder der Empfänger? Es steht nämlich so aus, als obder, welcher zuerst leistet, die Werthsbestimmung seiner Leistung da-mit dem Andern überlaste, wie es der Tradition nach auch Prota-goras wirklich zu machen pflegte. So oft er nämlich einen Lehr-kursus über einen beliebigen Gegenstand gehalten hatte, pflegte erseine Schüler aufzusordern, daß sie jetzt angeben möchten, was ihnendas Gelernte werth dünke, und so viel sie angaben, pflegte er dannauch als Honorar zu nehmen?). — 6. In Fällen der Art beruhigensich nun manche Leute mit dem Spruche:
Einem befreundeten Mann sei Lohn ansreichend gewähret! 8)
s, Diese Frage ist schon oben VIII, Kap. >3, §. I» berührt.
?1 ProtagoraS von Abdera, lebend etwa hundert Jahre vor Aristoteles,war gleichsam der König jener Klasse griechischer Zeitphilosophen, die nach ihmunter dem Namen „Sophisten" die Städte von Hellas bereisten und überallVorträge hielten. Wie er zuerst jenen stolzen Titel „Sophist", d. h. Weis-heitslehrer, annahm (s. Platon Protag. p. 34g a.) und sich öffentlich als Lehreraller Kunst und Weisheit anpries, so war er auch »ach Platons Bericht derErste, der sich Honorar zahlen ließ, und dabei großes Vermögen sammelte,„mehr" (sagt Platon), „wie PhidiaS und zehn andere große Kunstmeister".Er stellte dabei den Betrag des Honorars nur zum Theil in das Beliebenseiner, meist reichen und vornehmen Zuhörer, indem er ihnen nämlich gestattete,ihm dasselbe nicht zu zahlen, wenn sie im Tempel einen Eid schwören, daß sei»Vortrag das geforderte Honorar nicht werth sei. (Plat. Prot. z>. 328 l>).Eine artige Anekdote von einem solchen Honorarhandel des ProtagoraS erzähltuns GelliuS (dl. L. V, 16 ). Genaueres über Bezahlung für Lehrer und Lehr-verträge findet man in der Abhandlung von Wclckrr „ProdikoS von KcoS".Rhein. Mus. I, l, S- 22—3g.
ll) Aristoteles citirt den Vers, der aus HestodoS ist (Werke und Tage 366),nur mit den Anfangsworte». Der Sinn ist klar. HestodoS gibt nämlich dieRegel, auch mit Freunden, ja selbst mit dem eigenen Bruder müsse man sichbei Dienstleistungen über das Dagegcnzuleistende (den „Lohn") vorher verstän-digen, und das Letztere müsse der ersteren entsprechend und genügend sein. Ari-stoteles findet, daß diese Maxime sehr gut für eine gewisse Art von Verhältnißpasse, von dem er im >3. Kapitel des vorigen Buchs <§. 6) gesprochen hat.Klare und feste mündliche Uebereinkunft ist genügend und muß genügen, undwas zugesagt ist, muß gehalten werden.